29.08.2018, 15:43
(29.08.2018, 15:29)Bogdan schrieb: Wenn die Verantwortlichen (oder nur eine Person), die das Dienstgeheimnis verletzt haben, auch für die Veröffentlichung verantwortlich sind, würde beides zu treffen. Der Jurist nennt das: in Tateinheit ...
Den Netz-Aktivisten, die den Mist verbreiten, sollten auch mal heftig was zwischen die Hörner kriegen.