27.07.2018, 18:41
(27.07.2018, 18:27)Lueginsland schrieb: Es sollte gar keine Befragung durch deutsche Gerichte ermöglicht werden.
Wie kann ein Gerichtsbeschluss überhaupt durchsetzbar sein, wenn die Person, deretwegen dieser Beschluss erging,
gar nicht (mehr) im Zuständigkeitsbereich eines deutschen Gerichtes ist?
Ein Tunesier ist im Land seiner Staatsangehörigkeit.
Die Verfassung der Republik Tunesien sieht doch sicherlich eine ähnliche Regelung vor wie unser GG Art. 16.
Ja, von Tunesien aus gesehen geht das rechtsstaatlich gesehen alles völlig in Ordnung. Und es kann ja auch tatsächlich sein, dass er unschuldig ist.
Das Problem ist doch, was linksgrüne Politiker jetzt hier bei uns daraus machen werden, und dass wir den Typen jetzt möglicherweise rücküberstellt bekommen, was ja nun wirklich kein vernünftiger Mensch außer leopold wollen kann. Und genau deshalb ist das absolut unerfreulich, was in Tunesien gerade passiert ist.
Und wie war das noch gleich? "Nicht nach Tunesien abschieben, bloß nicht! Die foltern den dort!" Und was machen sie dann mit ihm in Tunesien in der Realität? Sie lassen ihn nach wenigen Tagen frei. Soviel zu den Aktivisten.
(Ich weiß natürlich auch, dass die Tunesier in Wirklichkeit schlauer sind und nicht jemanden unbedingt vor der versammelten Weltpresse foltern, wenn es nicht nötig ist. Aber genau so stellt sich die offizielle Sachlage nun mal dar.)