03.07.2018, 23:22
(03.07.2018, 20:48)forest schrieb: Klar, daß jetzt die Stunde der Bedenkenträger/innen geschlagen hat.
Wie ist das, wenn einer mit dem Flugzeug angeflogen kommt? Wann überschreitet er die Grenze? Wenn das Flugzeug in rechtem vertikalem Winkel über der Grenze diese 'überschreitet' oder wenn es den internationalen Luftraum darüber, falls es den gibt, nach unten verläßt?
Für Frau Kneissl als Juristin ist das noch nicht ganz geklärt. Ich stand mal auf dem Säuling mit einem Bein in Österreich und dem anderen in Deutschland. Hätte international oder wie das jetzt heißt binational pinkeln können. Der rechtlichen Konsequenz unsicher, genauer - diese nicht kennend, habe ich beim Aufstieg in D einmal und dann beim Abstieg in Aaaaustria äh gelassen, erinnerlich sogar vor dem Anstieg (Ballast!) und dann erst wieder nach dem Abstieg am - nicht im - Alpsee, Schwangau, Germany. Pickerl oder Transitpapiere hatte ich nicht, aber einen gebührenpflichtigen Parkplatz rechtmäßig gemietet, was dem Haus Wittelsbach nicht schaden soll.
Wo kommt denn der GdP-Vize Jörg Radek her? Holts den raus aus der Brennsuppn!
Nö. Die Flughäfen sind nach außen dicht. Die lassen dich in Marokko, Algerien oder Tunesien gar nicht an Bord, wenn du kein Visum für Europa hast oder kein Europäer bist. Über Fluglinien, also "offiziell" geht da gar nichts mehr. (Vielleicht solltest du mal wieder verreisen. Nicht nur innerhalb der EU. Du warst anscheinend schon lange nicht mehr an einem internationalen Flughafen und hast da eingecheckt.) Um die Flughäfen geht es nicht, schon lange nicht mehr. Das ist alles unter Dach und Fach. Es geht um die Seegrenzen am Mittelmeer und um die Binnengrenzen.