03.07.2018, 20:48
Klar, daß jetzt die Stunde der Bedenkenträger/innen geschlagen hat.
Wie ist das, wenn einer mit dem Flugzeug angeflogen kommt? Wann überschreitet er die Grenze? Wenn das Flugzeug in rechtem vertikalem Winkel über der Grenze diese 'überschreitet' oder wenn es den internationalen Luftraum darüber, falls es den gibt, nach unten verläßt?
Für Frau Kneissl als Juristin ist das noch nicht ganz geklärt. Ich stand mal auf dem Säuling mit einem Bein in Österreich und dem anderen in Deutschland. Hätte international oder wie das jetzt heißt binational pinkeln können. Der rechtlichen Konsequenz unsicher, genauer - diese nicht kennend, habe ich beim Aufstieg in D einmal und dann beim Abstieg in Aaaaustria äh gelassen, erinnerlich sogar vor dem Anstieg (Ballast!) und dann erst wieder nach dem Abstieg am - nicht im - Alpsee, Schwangau, Germany. Pickerl oder Transitpapiere hatte ich nicht, aber einen gebührenpflichtigen Parkplatz rechtmäßig gemietet, was dem Haus Wittelsbach nicht schaden soll.
Wo kommt denn der GdP-Vize Jörg Radek her? Holts den raus aus der Brennsuppn!
Zitat:Es ist von „Fiktion der Nichteinreise“ die Rede – was bedeutet das?
Im Aufenthaltsgesetz heißt es: „Der Ausländer hat eine Grenzübergangsstelle erst dann passiert, wenn er die Kontrollstationen der Grenzpolizei und des Zolls, so weit an den EU-Außengrenzen vorhanden, hinter sich gelassen hat und sich frei in Richtung Inland bewegen kann.“ Anders gesagt: Wer in einem Transitzentrum untergebracht ist, ist noch nicht nach Deutschland eingereist – zumindest theoretisch. Ein ähnliches Verfahren gibt es an Flughäfen. Auch dort können Menschen an der Einreise gehindert und festgehalten werden, wenn ihr Aufenthalt in Deutschland illegal wäre. Sie werden dort in geschlossenen Transitzonen unter Aufsicht der Grenzkontrollbehörden untergebracht und gelten als noch nicht eingereist.
Was sagt die Polizei zum Vorhaben?
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hält die Pläne für eine Luftnummer und argumentiert juristisch. „An der Binnengrenze ist die Einreise mit Überschreiten der Grenzlinie vollzogen, es kann dort keinen Transitbereich geben“, urteilt GdP-Vize Jörg Radek. Die bislang nur für das Flughafenverfahren geltenden Regeln ließen sich nicht einfach auf eine Landesgrenze innerhalb der EU übertragen, meint er. Auch Österreichs Innenministerin Karin Kneissl hat rechtliche Bedenken. Die „Fiktion einer Nichteinreise“ nach Deutschland bezeichnet sie als „eine Fiktion, mit der ich als Juristin nicht ganz zurechtkomme“. Denn: „Wer auf deutsches Staatsgebiet eingereist ist, ist dort.“
https://www.augsburger-allgemeine.de/pol...44721.html
Wie ist das, wenn einer mit dem Flugzeug angeflogen kommt? Wann überschreitet er die Grenze? Wenn das Flugzeug in rechtem vertikalem Winkel über der Grenze diese 'überschreitet' oder wenn es den internationalen Luftraum darüber, falls es den gibt, nach unten verläßt?
Für Frau Kneissl als Juristin ist das noch nicht ganz geklärt. Ich stand mal auf dem Säuling mit einem Bein in Österreich und dem anderen in Deutschland. Hätte international oder wie das jetzt heißt binational pinkeln können. Der rechtlichen Konsequenz unsicher, genauer - diese nicht kennend, habe ich beim Aufstieg in D einmal und dann beim Abstieg in Aaaaustria äh gelassen, erinnerlich sogar vor dem Anstieg (Ballast!) und dann erst wieder nach dem Abstieg am - nicht im - Alpsee, Schwangau, Germany. Pickerl oder Transitpapiere hatte ich nicht, aber einen gebührenpflichtigen Parkplatz rechtmäßig gemietet, was dem Haus Wittelsbach nicht schaden soll.
Wo kommt denn der GdP-Vize Jörg Radek her? Holts den raus aus der Brennsuppn!