25.04.2018, 09:41
(25.04.2018, 09:35)PuK schrieb: Ja, genau. Und die §§ 5 bis 7 und 9, mit Ausnahme des § 6 Absatz 3 und des § 9 Absatz 2 und 3 sind entsprechend auf Unionsbürgerinnen und Unionsbürger anzuwenden, die im Drittland nicht verteten sind.
Du weißt aber schon, dass dein Post völlig unbrauchbar ist, oder?
Achtung, dieser Post kann Bestandteile des Ersten Gesetzes zur Änderung des Konsulargesetzes enthalten. Guckst du hier.
I ´m not so heavy on the wire ´cause -- I´m sitting on the hose