20.04.2018, 17:37
(20.04.2018, 13:17)PuK schrieb: Das Asylrecht hier bei uns entstammt einer völlig anderen Zeit. Das war gedacht für Einzelne, die es über den Eisernen Vorhang schafften. DDR-Flüchtlinge, die sich zwischen Kofferraum und Tank von irgendeinem Auto gequetscht hatten und so. Und die Genfer Konvention, die uns so viele "subsidiär Schutzbedürftige" beschert (die "Asylanten" sind nämlich zahlenmäßig gar nicht das große Problem), war nicht für jeden Krieg irgendwo auf dieser Welt gedacht.
Wie oft willst Du Dich noch mit Deinen mangelnden Geschichtskenntnissen blamieren? Bürger der DDR galten als Deutsche, die mussten auch nach dem Grundlagenvertrag kein Asyl beantragen. Das Asylrecht wurde auf Grund der Erfahrungen im Dritten Reich so gestaltet, und das ist auch gut so! Erst 1993 wurde das Grundgesetz hisichtlich Asyl geändert, ich zitiere Wikipedia:
Zitat:Nach einem sprunghaften Anstieg der Asylbewerber in den späten 1980er und frühen 1990er Jahren[10] sowie nach heftiger öffentlicher Debatte im Jahr 1993 wurde das bis dahin schrankenlos gewährte Asylgrundrecht aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG herausgenommen und nach Art. 16a Abs. 1 GG übertragen. In die vier folgenden Absätze sind die im Asylkompromiss beschlossenen Einschränkungen eingearbeitet worden:Letztlich kann das deutsche Asylgrundrecht dadurch eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, dass ein anderer Staat im Rahmen europäischer Zuständigkeitsvereinbarungen für die Schutzgewähr des Asylbewerbers zuständig ist und der Asylbewerber, ohne dass sein Asylantrag in der Sache geprüft wird, dorthin verwiesen wird.
- Ausländer, welche über einen Staat der Europäischen Union oder einen sonstigen sicheren Drittstaat einreisen, können sich nicht auf das Asylrecht berufen (Art. 16a Abs. 2 GG).
- Bei bestimmten Herkunftsstaaten (sog. sichere Herkunftsstaaten ) kann vermutet werden, dass dort keine politische Verfolgung stattfindet, solange der Asylbewerber diese Vermutung nicht entkräftet (Art. 16a Abs. 3 GG).
- Der Rechtsschutz wurde eingeschränkt (Art. 16a Abs. 4 GG).
https://de.wikipedia.org/wiki/Asylrecht_(Deutschland)