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NSU Prozess
#21

(08.03.2017, 17:16)messalina schrieb:  Wenn die es jetzt plötzlich soo eilig haben, dann wird es wahrscheinlich höchstens für 8 Jahre für Frau Zschäpe reichen? [Bild: http://fs5.directupload.net/images/161203/dnewluyd.gif ] Nächsten Monat wären dann genau zwei Drittel davon verbüßt.

Die Akten zur NSU wurden ja vernichnet oder manipuliert worden. Belastendes Material wurde längst entsorgen. Da braucht man den Gerichtsprozess nicht in die Länge ziehen.
Es is nur ein kleiner Teil, der gewöhnlich überhaupt an Licht kommt.
Meldung 
#22

(09.03.2017, 09:26)TomTinte schrieb:  Die Akten zur NSU wurden ja vernichnet oder manipuliert worden. Belastendes Material wurde längst entsorgen. Da braucht man den Gerichtsprozess nicht in die Länge ziehen.
Es is nur ein kleiner Teil, der gewöhnlich überhaupt an Licht kommt.

Eine Panne reiht sich an die nächste. Gestern kam in B5, dass Mundlos nun auch offiziell nichts mit dem Fall Peggy zu tun hat. Kontaminierte DNS. 

Martin
#23

Heute wurden wieder 6 Befangenheitsanträge abgelehnt. Gefüht waren es doch locker schon 50 Befangenheitsanträge. Wenn bei der Revision auch nur einer dieser Befangenheitsanträge gerechtfertig war bzw. die Richter diesen als gerechtfertigt ansehen, beginnt alles von vorn.

Meldung 
#24

Jetzt will der Verteidiger die Schuldunfähigkeit feststellen lassen. Okay das war zu erwarten.

Meldung Welt 
#25

Es gibt ein neues Gutachten zur Schuldfähigkeit.
Jetzt hat ein Gutachter Hinweise auf eine verminderte Schuldfähigkeit festgestellt.

Zitat:hoch pathologischen Dependenz" (Abhängigkeit). Zschäpe habe ihm in mehreren Gesprächen von ihrer damaligen Angst berichtet, Böhnhardt könnte sich - wie davor schon einmal - von ihr trennen.

Meldung 
#26

(03.05.2017, 16:42)TomTinte schrieb:  Es gibt ein neues Gutachten zur Schuldfähigkeit.
Jetzt hat ein Gutachter Hinweise auf eine verminderte Schuldfähigkeit festgestellt.


Meldung 

Das ist der absolute Überhammer. Ich weiß schon warum ich Psychologen gegenüber skeptisch bin.  Die leben teilweise auch in ihrer eigenen Welt. Man muss sich ja nur mal anschauen, wie die gute Beate mit ihren Pflichtverteidigern umgesprungen ist.

Auch sollte Herr Bauer vllt. mal im Gefängnis nachfragen, wie labil und abhängig Frau Zschäpe so ist im Alltag.

>Königin von Stadelheim<  http://www.faz.net/aktuell/politik/nsu-p...30072.html 
#27

(04.05.2017, 09:08)Sophie schrieb:  Das ist der absolute Überhammer. Ich weiß schon warum ich Psychologen gegenüber skeptisch bin.  Die leben teilweise auch in ihrer eigenen Welt. Man muss sich ja nur mal anschauen, wie die gute Beate mit ihren Pflichtverteidigern umgesprungen ist.

Auch sollte Herr Bauer vllt. mal im Gefängnis nachfragen, wie labil und abhängig Frau Zschäpe so ist im Alltag.

>Königin von Stadelheim<  http://www.faz.net/aktuell/politik/nsu-p...30072.html 

Es ist einfach so, dass du von nicht wenigen Ärzten und Psychologen Atteste und Gutachten nach Wunsch bekommst.
#28

Aberwitzig, dass der sogenannte "Bundesstaatsanwalt" sein Plädoyer nicht aufgezeichnet haben möchte.

Der Grund dürfte darin liegen, dass er sich vor einer Strafverfolgung schützen möchte, denn sein Gefasel dient in der Hauptsache dazu, den Tatbeteiligten in Ministerien und Diensten Deckung zu verschaffen. 

Wenn ich schon in den Staatsmedien höre "die letzte Überlebende des NSU".......die scheinen sich nicht mal mehr schämen zu müssen, nur Blödsinn zu verzapfen.  

Strafvereitlung im Amt, Begünstigung und vorsätzliche Diletanz sollten wohl irgendwann zur Inhaftierung dieser Komiker vom Amt führen. 

Wer hält eine Wette, dass die Zschäpe sich in der Haft selbst tötet (flööt), bevor sie ein Buch über ihren V-Frau-Führer schreibt und die Befehlskette offenbart?
#29

(27.07.2017, 17:47)bbuchsky schrieb:  Wer hält eine Wette, dass die Zschäpe sich in der Haft selbst tötet (flööt), bevor sie ein Buch über ihren V-Frau-Führer schreibt und die Befehlskette offenbart?

Wenn das zu erwarten wäre, wäre es längst geschehen. Warum sollte die Dame warten, bis sie verurteilt ist?
#30

(27.07.2017, 18:58)leopold schrieb:  Wenn das zu erwarten wäre, wäre es längst geschehen. Warum sollte die Dame warten, bis sie verurteilt ist?

Die Frage ist berechtigt. Der Unfall wäre schon längst eingetreten.
Laut Medienbericht ist wohl eine Aufzeichnung per Ton oder Bild für das Plädoyer  bei einem Strafprozess nicht statthaft. Es wurden leider keine Quellen genannt wo das genau steht. Ich tippe einmal auf die Strafprozessordnung.
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