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Klage gegen den Freistaat Bayern in den USA
#1

Nachkommen des jüdischen Kunsthändlers Flechtheimverklagen den Freistaat Bayern in den USA. Es geht um NS-Raubkunst. 
Es geht um 8 Kunstwerke auf die die Erben Anspruch erheben.
Es sollte sich doch feststellen lassen, ob der Anspruch gerechtfertigt ist. Auch ist feststellbar ob es sich um NS-Raubkunst handelt. 
Jetzt wird es ein Gericht der USA klären. Das hätte der Freistaat Bayern aber auch einfacher haben können.
Wahrscheinlich ist der Anspruch gerechtfertigt und man muss die Bilder heraus geben.
Leider ist der Weg einer Dauerleihausgabe mit entsprechender finanzieller Entschädigung, durch das destruktive Verhalten der Verantwortlichen des Freistaates verbaut worden.

SPON 
#2

(06.12.2016, 13:10)TomTinte schrieb:  Nachkommen des jüdischen Kunsthändlers Flechtheimverklagen den Freistaat Bayern in den USA. Es geht um NS-Raubkunst. 
Es geht um 8 Kunstwerke auf die die Erben Anspruch erheben.
Es sollte sich doch feststellen lassen, ob der Anspruch gerechtfertigt ist. Auch ist feststellbar ob es sich um NS-Raubkunst handelt. 
Jetzt wird es ein Gericht der USA klären. Das hätte der Freistaat Bayern aber auch einfacher haben können.
Wahrscheinlich ist der Anspruch gerechtfertigt und man muss die Bilder heraus geben.
Leider ist der Weg einer Dauerleihausgabe mit entsprechender finanzieller Entschädigung, durch das destruktive Verhalten der Verantwortlichen des Freistaates verbaut worden.

SPON 

Ansprüche von Juden werden sehr oft gerechtfertigt, zumindest in Deutschland.
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