Die MyBB-Forensoftware und somit auch "Treffpunkt Königsplatz" nutzt Cookies
Treffpunkt Königsplatz verwendet Cookies aus funktionellen Gründen der MyBB-Forensoftware welche für eine korrekte Forenfunktion unabdinglich sind. Insbesondere um Deine Login-Informationen zu speichern wenn Du registriert bist und Deinen letzten Besuch wenn Du es nicht bist. Cookies von Treffpunkt Königsplatz speichern auch die spezifischen Themen, die Du gelesen hast und wann diese zum letzten Mal gelesen wurden.

Cookies sind kleine Textdokumente, welche auf Deinem Computer gespeichert werden. Die von Treffpunkt Königsplatz gesetzten Cookies können nur auf dieser Website verwendet werden und stellen in keinster Weise ein Sicherheitsrisiko dar.

Bitte teile uns durch untenstehende Auswahl mit, ob Du die Cookies von Treffpunkt Königsplatz akzeptierst oder ablehnst.
Um alle von Treffpunkt Königsplatz gesetzten Cookies zu löschen (Grundeinstellung herstellen) bitte hier klicken.

Nachstehend die Auflistung der bei Treffpunkt Königsplatz verwendeten Cookies sowie deren Bedeutung.


Ein Cookie wird in deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass Dir diese Frage erneut gestellt wird. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.
Treffpunkt Königsplatz
(Pavillon vergrößern = mit Maus berühren)
Pavillon


Rundfunkbeitrag
#21

(30.10.2016, 00:28)PuK schrieb:  Und beim Geld reden wir hier übrigens nicht über Millionen, die ihnen zur Verfügung stehen oder die man sparen könnte. Es ginge um mehrere Milliarden, wenn man den Begriff "Grundversorgung" als das nähme, was er bedeutet. Die bekommen ca. 8 Milliarden Euro im Jahr.

Ich zitiere einfach mal Wikipedia:

Zitat:Mit dem Gebührenaufkommen von jährlich 8,324 Milliarden Euro werden unter anderem 22 Fernseh-, 67 Radiosender und eine Vielzahl von Online-Plattformen mit insgesamt mehr als 25.000 festen Mitarbeitern finanziert.

https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkab...eutschland 


Wie Du unschwer erkennen kannst geht es hier nicht nur um das Spielfilmangebot, welches offenbar Deinen Geschmack nicht trifft. Devil
Zitieren
#22

(30.10.2016, 07:06)Sophie schrieb:  Zunächst mal müssen es die Betriebe bezahlen. Und das ist ungerecht. Aber auch wenn man davon ausgeht, dass es auf den Verbraucher umgelegt wird - dann ist es eben eine indirekte Erhöhung der Rundfunkbeitrags.

Es kann nunmal jeder nur selbst und zu diesem Augenblick einmal das Angebot wahrnehmen. Dafür hat er bereits gezahlt. Seit der Umstellung auf Haushalte ist die Regelung, dass Betriebe zahlen müssen völlig indiskutabel. Hoffentlich bekommen sie recht. Sie klagen damit im Grunde für die Rundfunkbeitragszahler.

"zunächst" ist völlig egal. Wichtig ist doch wer letztendlich zahlt.
Zitieren
#23

(30.10.2016, 09:20)_solon_ schrieb:  "zunächst" ist völlig egal. Wichtig ist doch wer letztendlich zahlt.

Das sehe ich nicht so. Denn wenn dieser Beitrag für Firmen eigentlich nur eine getarnte höhere Gebühr für den Bürger und Zwangsbeitragszahler ist, dann sollte man die Gebühr gleich für diesen anheben, das ersparte den Umweg über die Preiserhöhung, denn dieser kostet wiederum Geld.
Zitieren
#24

Moin Germoney!

Ein leidiges Thema. Wie so oft, ist auch hier ein Blick über den Zaun erhellend. Diese Grafik der ARD zeigt , wie hoch die jeweilige Rundfunkgebühr in den europäischen Ländern ist, die eine Rundfunkgebühr erheben. Die Grafik verschweigt, dass europäische Länder wie bspsw. Spanien, Estland, Lettland, Litauen, Bulgarien und Ungarn  keine Rundfunkgebühren erheben.

Und hier tritt bereits das erste Problem des ÖR in Deutschland zu Tage: Es wird nicht seriös informiert. Der interessierte Leser denkt, dass Deutschland bei den Gebühren im Mittelfeld liegt. Es wird verschwiegen, dass viele Länder in Europa überhaupt keine Rundfunkgebühr erheben.

Das Programmangebot des deutschen ÖR ist im Vergleich lausig. Im Wesentlichen ein Konglomerat aus billigen Soaps, dem "Tatort" und endlosen Talkrunden mit den immer gleichen Gesichtern und Meinungen. Bei letzteren hat man zunehmend den Eindruck, sie dienen weniger der Unterhaltung sondern erfüllen einen Regierungsauftrag.

Zum Vergleich: Für 16,99 Euro monatlich erhält man das Sky Entertainment-Paket , mit einer Fülle von werbeunterbrechungsfreien (!) Spartensendern: Spielfilme, Serien, Krimis, Reportagen, SciFi, Tierfilme. Neuerdings gibt es mit Sky Arts sogar einen Spartensender für das kulturell interessierte Publikum. Bei den Filmen und Serien werden echte Blockbuster geboten, die, wenn überhaupt, erst mit großer Verspätung ins Free TV gelangen und dann meist von den Privaten gekauft und mit endlosen Werbeinseln versehen werden.

Wenn man sich erstmal dazu durchgerungen hat, Pay-TV ins Haus zu holen, kommt das einer Offenbarung gleich: Man kann Filme wieder am Stück sehen, der Abspann wird mit voller Länge gezeigt und im Vordergrund steht die Unterhaltung, nicht der Transport politischer Botschaften.

Aber auch im Vergleich mit modernen Streamingdiensten macht der ÖR eine schlechte Figur: Für rd. 50 Euro jährlich gibt es z. B. Amazon Prime , damit kann man sich nicht nur seine Pakete kostenlos zustellen lassen, sondern hat auch Zugriff auf eine sehr große Online-Videothek mit Spielfilmen, Serien und Reportagen, z. T. sogar schon im neuen UHD-Format mit "echten" 2160p. Für die Nutzung dieses Dienstes benötigt man lediglich DSL (VDSL für UHD), sowie einen Fire-Stick oder eine Fire-Box von Amazon (einmalig je nach Angebot zwischen 20 und 80 Euro).

Angesichts der Konkurrenz aus dem Internet, der von regulärem Pay-TV und des Preis-/Leistungsverhältnisses insgesamt wirkt die Runkfunkgebühr seltsam aus der Zeit gefallen. Man bezahlt verhältnismäßig viel und bekommt sehr wenig. Eine gute Lösung wäre, das Programm des ÖR wie privates Pay-TV verschlüsselt auszustrahlen. Wer das ÖR-Programm sehen will, kauft sich in der Höhe der derzeitigen Grundgebühren eine Smartcard und kann dann ÖR gucken. Da dem ÖR natürlich bewusst ist, dass sich die Abos angesichts der qualitativ hochwertigen Konkurrenz nahe der Nulllinie bewegen würden, wird weiter auf den Faktor Zwang gesetzt.

Bonmont am Rande: In Israel wurden die Rundfunkgebühren 2015 komplett abgeschafft und die zuständige Behörde gleich mit....

Martin
Zitieren
#25

(30.10.2016, 09:38)Sophie schrieb:  Das sehe ich nicht so. Denn wenn dieser Beitrag für Firmen eigentlich nur eine getarnte höhere Gebühr für den Bürger und Zwangsbeitragszahler ist, dann sollte man die Gebühr gleich für diesen anheben, das ersparte den Umweg über die Preiserhöhung, denn dieser kostet wiederum Geld.

OK - man kann natürlich darüber lange diskutieren.
Mal ein anderer Aspekt: vielleicht geben auch nicht alle Firmen diese Kosten weiter .... .
Vermutlich nicht, denn es gibt noch andere Möglichkeiten Kosten einzusparen.
Dabei belasse ichs jetzt. :sneaky2:
Zitieren
#26

(30.10.2016, 09:20)_solon_ schrieb:  "zunächst" ist völlig egal. Wichtig ist doch wer letztendlich zahlt.

Sophies Überlegung verstehe ich so, daß jeder bereits als Haushaltsmitglied Rundfunkbeitrag bezahlt. Weshalb sollte er beim Semmeln holen beim Bäcker nochmal zahlen dergestalt, daß der Rundfunkbeitrag im Preis der Semmeln enthalten ist? Und das sogar dann, wenn beim Bäcker gar keine Sendung zu sehen oder hören ist?
Das gleiche im Büro oder im Wartezimmer des Arztes.
Auch die Angestellten des Betriebs und die Betriebsinhaber zahlen als private Haushaltsmitglieder bereits Rundfunkbeitrag.
Ist die Musik- oder Nachrichten- oder sonstige Sendung des Rundfunks eine andere als die, die im Privathaushalt ankommt?
Rein rechtlich ist das quasi Doppelbesteuerung und die dürfte im Klagefall keinen Bestand haben. Falls doch, wäre die Begründung interessant.
Zitieren
#27

Naja, diese Mehrfacherhebung ist doch in Deutschland gang und gäbe. Ich zahle zusätzlich zu meiner Einkommensteuer noch Mehrwertsteuer, Branntweinsteuer, Biersteuer, Energiesteuer…

Nein, nicht das ich das lustig fände…
Zitieren
#28

(30.10.2016, 09:50)forest schrieb:  Ist die Musik- oder Nachrichten- oder sonstige Sendung des Rundfunks eine andere als die, die im Privathaushalt ankommt?
Rein rechtlich ist das quasi Doppelbesteuerung und die dürfte im Klagefall keinen Bestand haben. Falls doch, wäre die Begründung interessant.

Die Gebühr wird aber nicht auf die Person erhoben, sondern auf den jeweiligen Wohnraum bzw. bei Betrieben auf die Betriebsstätte in Abhängigkeit der Betriebsgröße. 
Weiters ist das keine Steuer sondern eine Gebühr. Würde mich sehr wundern, wenn die Gerichte dem folgen würden.

Martin
Zitieren
#29

(30.10.2016, 10:16)Martin schrieb:  Die Gebühr wird aber nicht auf die Person erhoben, sondern auf den jeweiligen Wohnraum bzw. bei Betrieben auf die Betriebsstätte in Abhängigkeit der Betriebsgröße. 
Weiters ist das keine Steuer sondern eine Gebühr. Würde mich sehr wundern, wenn die Gerichte dem folgen würden.

Martin

Ja, die Begründung wird spannend. Ob Gebühr oder Steuer tut nichts zur Sache - beides ist Geld. Ob Wohn- oder Betriebsraum tut auch nichts zur Sache, weil das jeweilige Gemäuer keinen Nutzen aus der Beschallung ziehen kann, letztlich immer nur das Auge oder/und das Ohr des - ha? - des Gebührenzahlers.
Treiben wirs auf die Spitze und bleiben beim Bäcker:
Mit der dort erstandenen Semmel (Schrippe, Brötchen etc.) verspeist der wackere Kunde nicht nur Mehl und Wasser, Energie für den Ofen und die Lieferfahrzeuge für die Materialien, diverse Personalkosten, allerlei damit verbundene Steuern, sondern auch 2 mal Rundfunkgebühren.
Das erste Mal Rundfunkgebühren dergestalt, daß er sich die Semmel mühsam vom Mund abgespart hat, weil ihm nur noch das Geld nach Abzug seiner persönlichen haushaltsmäßigen Rundfunkgebühren zum Verzehr verbleibt, und zum zweiten Mal dann darauf noch die in der Semmel versteckten Rundfunkgebühren des Bäckers.
Semmel mit Musike! Da spielt die Musi!
Zitieren
#30

(30.10.2016, 10:39)forest schrieb:  Rundfunkgebühren zum Verzehr verbleibt, und zum zweiten Mal dann darauf noch die in der Semmel versteckten Rundfunkgebühren des Bäckers.
Semmel mit Musike! Da spielt die Musi!

Diese Argumentation kann man aber beliebig auf die Spitze treiben. Der Bäcker und seine Angestellten müssen bspsw. von ihrem Einkommen den "Soli" abführen. Den bezahlt der Kunde der Bäckerei ebenfalls mit, obwohl er den "Soli" selbst in voller Höhe entrichten muss. Also zahlt er auch zweimal "Soli": Einmal voll und einmal anteilig. 

Martin
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema / Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
Letzter Beitrag von KuP
12.04.2024, 12:31
Letzter Beitrag von Anonymous
20.03.2024, 20:01

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste