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BVerfG verhandelt ab heute über Hartz-IV-Sanktionen
#21

(17.01.2019, 18:03)leopold schrieb:  Die alte Arbeitslosenhilfe lud dazu ein, sich in die soziale Hängematte zu legen. Das war vielleicht in den Jahrzehnten der Aufschwungphase nach dem Krieg finanzierbar, bei unserer demografischen Entwicklung aber nicht mehr. Und die alte Sozialhilfe? Die war in jeder Beziehung schlechter als das heutige Alg 2.

Dann fällt es Ihnen ja sicher leicht, uns ein paar Beispiele für diese These zu nennen. 

Zum ersten Satz: Ja, das ist genau diese Denke, die politisch erwünscht ist. Das haben Sie sehr gut verinnerlicht. 

Zitat:Aufgrund der Emotionen der Unzufriedenen alias „wenn ich von früh bis spät maloche, darf keine Existenzberechtigung haben, wer das nicht tut“ sträuben sich selbst Lohnabhängige, die nicht gerade zu den Managern gehören, gegen ein Ende des Sanktionsregimes. Darum kann auch der längst staatlich eingefriedete Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) weiterhin auf das Lügenmärchen der „Sozialpartnerschaft zwischen Unternehmern und Arbeitern“ bauen und offiziell Sanktionen gegen „Faule“ befürworten. Was dessen spitzenbezahltes Spitzenpersonal auch tut, wie jüngst DGB-Chef Reiner Hoffmann kundtat.

Quelle: Rubikon 

@forest: Ja, und die, die auf der Straße landen, weil sie keine Bewerbungen schreiben. Weil sie Analphabeten sind 

Wie eine ARGE einen Analphabeten in die Obdachlosigkeit treibt 

oder keine Arme haben. 

Jobcenter sanktionierte Schwerbehinderte 
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#22

(17.01.2019, 19:56)PuK schrieb:  Dann fällt es Ihnen ja sicher leicht, uns ein paar Beispiele für diese These zu nennen. 

Die Arbeitslosenhilfe war maßgeschneidert für jemand, der gut verdient hatte, sich aber spätestens mit Ende 40 auf Kosten der Staatskasse zur Ruhe setzen wollte.
Mit gut 50% des letzten Nettogehalts und ordentlichen Zuverdienstmöglichkeiten ließ es sich nämlich gut leben, wenn man sein Vermögen außer Reichweite der Behörden gebracht hatte (was damals kein Problem war). Dass die Hartz-Gesetze manchem die Lebensplanung durcheinander brachten, kann ich gut verstehen. 
Im Jahr 2000 bekamen 1,5 Millionen Menschen Arbeitslosenhilfe und das kostete den Staat damals bereits 21 Milliarden Euro pro Jahr. Tendenz steigend. Dass damit ein Ende gemacht werden musste, war offensichtlich.
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#23

(17.01.2019, 20:31)leopold schrieb:  Die Arbeitslosenhilfe war maßgeschneidert für jemand, der gut verdient hatte, sich aber spätestens mit Ende 40 auf Kosten der Staatskasse zur Ruhe setzen wollte.
Mit gut 50% des letzten Nettogehalts und ordentlichen Zuverdienstmöglichkeiten ließ es sich nämlich gut leben, wenn man sein Vermögen außer Reichweite der Behörden gebracht hatte (was damals kein Problem war). Dass die Hartz-Gesetze manchem die Lebensplanung durcheinander brachten, kann ich gut verstehen. 
Im Jahr 2000 bekamen 1,5 Millionen Menschen Arbeitslosenhilfe und das kostete den Staat damals bereits 21 Milliarden Euro pro Jahr. Tendenz steigend. Dass damit ein Ende gemacht werden musste, war offensichtlich.

Aha, ja. Hier spricht der Experte. Der übliche Dünkel.

Zitat:So teuer war Hartz IV für Deutschlands Steuerzahler

Seit der Einführung von Hartz IV vor zehn Jahren haben Bund und Kommunen etwa 450 Milliarden Euro für die Sozialleistung ausgegeben. Das geht aus Daten des Bundesarbeitsministeriums und des Deutschen Landkreistags hervor, wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ meldet. Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe trat zum 1. Januar 2005 in Kraft.

Quelle: https://www.welt.de/wirtschaft/article13...ahler.html 

Der Artikel ist von 2014. D. h. pro Jahr kostete H4 bis dahin rd. 50 Mrd. Euro. Die Kosten haben sich somit also mehr als verdoppelt. Mal abgesehen davon, dass die Kosten seit 2015 noch mehr durch die Decke gehen dürften.

Martin
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#24

(18.01.2019, 07:32)Martin schrieb:  Aha, ja. Hier spricht der Experte. Der übliche Dünkel.


Der Artikel ist von 2014. D. h. pro Jahr kostete H4 bis dahin rd. 50 Mrd. Euro. Die Kosten haben sich somit also mehr als verdoppelt. Mal abgesehen davon, dass die Kosten seit 2015 noch mehr durch die Decke gehen dürften.

Martin

Sie haben bei Ihrer "Analyse" leider übersehen, dass H4 die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe umfasst, da bei der Einführung von H4 beide Systeme bekanntlich zusammengelegt wurden. Die Bezieher der früheren Sozialhilfe habe  sich mit H4 übrigens deutlich verbessert, sowohl was die Leistungen als auch was die Betreuung angeht.
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#25

(18.01.2019, 09:45)leopold schrieb:  Sie haben bei Ihrer "Analyse" leider übersehen, dass H4 die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe umfasst, da bei der Einführung von H4 beide Systeme bekanntlich zusammengelegt wurden. Die Bezieher der früheren Sozialhilfe habe  sich mit H4 übrigens deutlich verbessert, sowohl was die Leistungen als auch was die Betreuung angeht.

Sozialhilfe gibt es auch heute noch, wenn auch für reduzierte Personenkreise. Haben Sie außer Gequake auch belastbare Zahlen was die Kosten anbelangt?

Martin
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#26

(18.01.2019, 09:45)leopold schrieb:  Die Bezieher der früheren Sozialhilfe habe  sich mit H4 übrigens deutlich verbessert, sowohl was die Leistungen als auch was die Betreuung angeht.

Falsch. Das Gegenteil ist der Fall. 

Einen Vergleich der Leistungen finden Sie dort:

Unterschied zwischen ehem. Sozialhilfe & Hartz IV 

und zur "Betreuung" steht schon einiges oben in diesem Thread.
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#27

(18.01.2019, 10:14)PuK schrieb:  Falsch. Das Gegenteil ist der Fall. 

Einen Vergleich der Leistungen finden Sie dort:

Unterschied zwischen ehem. Sozialhilfe & Hartz IV 

und zur "Betreuung" steht schon einiges oben in diesem Thread.

Ich habe es mal quer gelesen, aber mir scheint, hier versteckt einer hinter sehr vielen schlecht nachvollziehbaren Zahlen die Wahrheit. Bei den Beispielrechnungen am Ende des Textes  wird es deutlicher: Bei der Arbeitslosenhilfe gab es deutliche Einsparungen und diese waren ja auch gewollt. Die Aufwendungen für den Kreis der bisherigen Sozialhilfeempfänger dagegen  stiegen aber insgesamt nach der Einführung von H4. Das lag auch daran, dass der Kreis der Berechtigten größer wurde als vorher. Und das Wichtigste: Die Sozialhilfeempfänger waren nun nicht mehr sich selbst überlassen, sondern sie werden seit H4 von der Arbeitsvermittlung betreut.

Der Effekt der Reformen liegt jedenfals auf der Hand: Vor H4 stieg die Zahl der Arbeitslosen bei jedem zyklischen Konjunktureinbruch um ca. 1 Million und blieb dann mehr oder weniger auf diesem Niveau. Seit H4 fällt die Zahl der Arbeitslosen kontinuierlich und wir nähern uns derzeit der Vollbeschäftigung.
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#28

(18.01.2019, 10:59)leopold schrieb:  Ich habe es mal quer gelesen, aber mir scheint, hier versteckt einer hinter sehr vielen schlecht nachvollziehbaren Zahlen die Wahrheit. Bei den Beispielrechnungen am Ende des Textes  wird es deutlicher: Bei der Arbeitslosenhilfe gab es deutliche Einsparungen und diese waren ja auch gewollt. Die Aufwendungen für den Kreis der bisherigen Sozialhilfeempfänger dagegen  stiegen aber insgesamt nach der Einführung von H4. Das lag auch daran, dass der Kreis der Berechtigten größer wurde als vorher. Und das Wichtigste: Die Sozialhilfeempfänger waren nun nicht mehr sich selbst überlassen, sondern sie werden seit H4 von der Arbeitsvermittlung betreut.

Der Effekt der Reformen liegt jedenfals auf der Hand: Vor H4 stieg die Zahl der Arbeitslosen bei jedem zyklischen Konjunktureinbruch um ca. 1 Million und blieb dann mehr oder weniger auf diesem Niveau. Seit H4 fällt die Zahl der Arbeitslosen kontinuierlich und wir nähern uns derzeit der Vollbeschäftigung.

In den Meldungen der Tagesschau nähern wir uns der Vollbeschäftigung, ja. 

Zitat:Dunkelziffer bei fast 4 Millionen Arbeitslosen

Verschiedene Arbeitslosen-Initiativen veröffentlichen schon seit Jahren die echte Arbeitslosenzahl. Im Projekt „O-Ton Arbeitsmarkt “ arbeiten Forscher und Fachverbände zusammen. Unter den Parteien ist es nur die Linke, die jeden Monat auf ihrer Webseite  die „tatsächlichen“ Zahlen veröffentlicht.

Selbst die echte Arbeitslosenzahl stellt am Ende nicht das echte Ausmaß dar. In der Statistik tauchen nur die Personen auf, die sich auch arbeitslos melden. Das Forschungsinstitut der Arbeitsagentur (IAB) schätzt, dass etwa 232.200 Arbeitslose nicht in der Statistik erfasst werden. Das IAB spricht von einer „stillen Reserve“. Rechnet man diese Dunkelziffer noch dazu, gibt es gegenwärtig über 3,8 Millionen Arbeitslose in Deutschland.

Quelle: correctiv.org 

Bei der Betreuung des Personenkreises, der früher Sozialhilfe erhalten hat, müssen Sie differenzieren. Langzeitarbeitslose werden vom Jobcenter "betreut", das ist so weit richtig. Dann gibt es noch die Grundsicherungsempfänger, also Personen, die wegen körperlicher oder psychischer Gebrechen nicht arbeitsfähig sind oder schlicht die Grenze zum Rentenalter überschritten haben. All diese erhalten eine Grundsicherung, die der Höhe nach Hartz IV entspricht, allerdings fällt dann vom "Fördern und Fordern" das Fordern weg. Sofern man allerdings noch nicht im Rentenalter ist, muss man gesundheitlich schon ziemlich bis komplett im Arsch sein, um Grundsicherung statt Hartz IV zu erhalten. Das ist also nicht besonders erstrebenswert.
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#29

(18.01.2019, 11:41)PuK schrieb:  In den Meldungen der Tagesschau nähern wir uns der Vollbeschäftigung, ja. 


Bei der Betreuung des Personenkreises, der früher Sozialhilfe erhalten hat, müssen Sie differenzieren. Langzeitarbeitslose werden vom Jobcenter "betreut", das ist so weit richtig. Dann gibt es noch die Grundsicherungsempfänger, also Personen, die wegen körperlicher oder psychischer Gebrechen nicht arbeitsfähig sind oder schlicht die Grenze zum Rentenalter überschritten haben. All diese erhalten eine Grundsicherung, die der Höhe nach Hartz IV entspricht, allerdings fällt dann vom "Fördern und Fordern" das Fordern weg. Sofern man allerdings noch nicht im Rentenalter ist, muss man gesundheitlich schon ziemlich bis komplett im Arsch sein, um Grundsicherung statt Hartz IV zu erhalten. Das ist also nicht besonders erstrebenswert.

Was ist gegen Fördern und Fordern einzuwenden? Hier geht es ja um die Sanktionen. Ich halte diese für absolut notwendig, allerdings sollten die Behörden und die Sachbearbeiter mehr Spielräume erhalten, um auf die jeweilige Situation der Klienten besser eingehen zu können. Das ist derzeit wohl etwas zu starr geregelt und wird manchem Einzelfall nicht gerecht. Klar ist aber auch: Verhindert haben jede Änderung bisher die Unionsparteien.
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#30

(18.01.2019, 11:55)leopold schrieb:  Was ist gegen Fördern und Fordern einzuwenden? Hier geht es ja um die Sanktionen. Ich halte diese für absolut notwendig, allerdings sollten die Behörden und die Sachbearbeiter mehr Spielräume erhalten, um auf die jeweilige Situation der Klienten besser eingehen zu können. Das ist derzeit wohl etwas zu starr geregelt und wird manchem Einzelfall nicht gerecht. Klar ist aber auch: Verhindert haben jede Änderung bisher die Unionsparteien.

Einzuwenden ist dagegen, dass die Bundesrepublik Deutschland qua Verfassung ein Sozialstaat ist. Bedürftige sind daher bis zur Höhe des Existenzminimums (des tatsächlichen, nicht des kleingerechneten des Hartz-IV-Satzes) zu unterstützen, und zwar bedingungslos. Darüber hinaus steht in dieser Verfassung der Art. 12:

Zitat:(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

Wenn jemand, der nicht wegen einer Straftat im Gefängnis sitzt, damit bedroht wird, ihm das absolut Lebensnotwendige zu nehmen, falls er nicht eine vom Jobcenter bestimmte Arbeit ausübt, verstößt das gegen alle drei Absätze dieses Artikels gleichzeitig. Denn natürlich ist es Zwangsarbeit, wenn einem andernfalls die Lebensgrundlage entzogen wird. 

Natürlich hat sich die Union in der Folge von Hartz IV nicht mit Ruhm bekleckert, was auch nicht weiter überraschen kann. Schließlich ist auch die protestantische Arbeitsethik ein Teil des "C" in deren Parteinamen. Der Punkt ist aber (ich hab's oben schon mal irgendwo geschrieben), dass sich die Union höchstwahrscheinlich gar nicht getraut hätte, etwas einzuführen, was Hartz IV entspricht und das Gesetz auch noch von jemandem wie Peter Hartz schreiben zu lassen. 

Zitat:Am 7. Oktober 2005 gab die Staatsanwaltschaft Braunschweig an, ein Ermittlungsverfahren gegen Hartz wegen Verdachts der Untreue einzuleiten. Am 15. November 2006 wurde gegen Peter Hartz in Braunschweig das Strafverfahren wegen Untreue als VW-Vorstand in 44 Fällen eröffnet.

Bereits am 9. Oktober 2006 soll Peter Hartz gegenüber der Braunschweiger Oberstaatsanwältin Hildegard Wolff zugegeben haben, dass er ein Jahrzehnt lang den einstigen Betriebsratsvorsitzenden Klaus Volkert „begünstigt“ hat. Angeblich ohne Wissen des damaligen Vorstandschefs Ferdinand Piëch und anderer Top-Manager des VW-Konzerns zahlte Hartz an Volkert zwischen 1995 und 2005 Jahr für Jahr einen „Sonderbonus“ von 200.000 Euro – insgesamt somit zwei Millionen Euro (Punkt 1 der Anklage). Zu dem System der Vergünstigungen gehörte auch, dass Hartz der brasilianischen Geliebten von Volkert, Adriana Barros, ein Zusatzeinkommen verschaffte. Lange Zeit erhielt sie 7.600 Euro pro Monat – insgesamt 399.000 Euro. (Punkte 2-20 der Anklage)

Die Punkte 21 bis 44 der Anklage betrafen Spesenmissbrauch, Prostituierte und Lustreisen. Hartz gab seinem Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer den Auftrag, Betriebsrat Volkert „großzügig und wertschätzend zu behandeln und dabei nicht kleinlich zu sein.“ „Tatsächlich enthielten die Abrechnungen angeblich dienstlich veranlasster Kosten unter anderem Ausgaben für die Inanspruchnahme von Prostituierten, den Kauf von Maßanzügen und Schmuck, die Anmietung und Renovierung einer lediglich privat genutzten Wohnung in Braunschweig“. Die Ermittler erwähnten nicht, dass auch Hartz selbst sich Prostituierte von VW bezahlen ließ. „Derart peinliche Details wurden im Rahmen eines Deals des grundsätzlich geständigen Hartz mit der Staatsanwaltschaft wegen geringer Schwere eingestellt“.

Am 17. Januar 2007 gestand Hartz in der auf zwei Verhandlungstage angesetzten Gerichtsverhandlung alle 44 Anklagepunkte ein. Der Gesamtschaden dieser Affäre beträgt 2,6 Millionen Euro, wovon Hartz fast zwei Millionen Euro an den damaligen Chef des Betriebsrats Klaus Volkert gezahlt hatte. Das Landgericht Braunschweig folgte den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidiger und verhängte am 25. Januar 2007 wegen Untreue und Begünstigung des VW-Betriebsratsvorsitzenden eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen à 1600 € (insgesamt also 576.000 €). Im Rahmen der Strafzumessung wurde das volle Geständnis strafmildernd berücksichtigt. Auf die Vernehmung einer Reihe von Zeugen konnte, aufgrund des vollumfänglichen Geständnisses, verzichtet werden.

Quelle: Wikipedia  (CC-by-sa 3.0 )
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