(18.01.2019, 11:55)leopold schrieb: Was ist gegen Fördern und Fordern einzuwenden? Hier geht es ja um die Sanktionen. Ich halte diese für absolut notwendig, allerdings sollten die Behörden und die Sachbearbeiter mehr Spielräume erhalten, um auf die jeweilige Situation der Klienten besser eingehen zu können. Das ist derzeit wohl etwas zu starr geregelt und wird manchem Einzelfall nicht gerecht. Klar ist aber auch: Verhindert haben jede Änderung bisher die Unionsparteien.
Einzuwenden ist dagegen, dass die Bundesrepublik Deutschland qua Verfassung ein Sozialstaat ist. Bedürftige sind daher bis zur Höhe des Existenzminimums (des tatsächlichen, nicht des kleingerechneten des Hartz-IV-Satzes) zu unterstützen, und zwar bedingungslos. Darüber hinaus steht in dieser Verfassung der Art. 12:
Zitat:(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
Wenn jemand, der nicht wegen einer Straftat im Gefängnis sitzt, damit bedroht wird, ihm das absolut Lebensnotwendige zu nehmen, falls er nicht eine vom Jobcenter bestimmte Arbeit ausübt, verstößt das gegen alle drei Absätze dieses Artikels gleichzeitig. Denn natürlich ist es Zwangsarbeit, wenn einem andernfalls die Lebensgrundlage entzogen wird.
Natürlich hat sich die Union in der Folge von Hartz IV nicht mit Ruhm bekleckert, was auch nicht weiter überraschen kann. Schließlich ist auch die protestantische Arbeitsethik ein Teil des "C" in deren Parteinamen. Der Punkt ist aber (ich hab's oben schon mal irgendwo geschrieben), dass sich die Union höchstwahrscheinlich gar nicht getraut hätte, etwas einzuführen, was Hartz IV entspricht und das Gesetz auch noch von jemandem wie Peter Hartz schreiben zu lassen.
Zitat:Am 7. Oktober 2005 gab die Staatsanwaltschaft Braunschweig an, ein Ermittlungsverfahren gegen Hartz wegen Verdachts der Untreue einzuleiten. Am 15. November 2006 wurde gegen Peter Hartz in Braunschweig das Strafverfahren wegen Untreue als VW-Vorstand in 44 Fällen eröffnet.
Bereits am 9. Oktober 2006 soll Peter Hartz gegenüber der Braunschweiger Oberstaatsanwältin Hildegard Wolff zugegeben haben, dass er ein Jahrzehnt lang den einstigen Betriebsratsvorsitzenden Klaus Volkert „begünstigt“ hat. Angeblich ohne Wissen des damaligen Vorstandschefs Ferdinand Piëch und anderer Top-Manager des VW-Konzerns zahlte Hartz an Volkert zwischen 1995 und 2005 Jahr für Jahr einen „Sonderbonus“ von 200.000 Euro – insgesamt somit zwei Millionen Euro (Punkt 1 der Anklage). Zu dem System der Vergünstigungen gehörte auch, dass Hartz der brasilianischen Geliebten von Volkert, Adriana Barros, ein Zusatzeinkommen verschaffte. Lange Zeit erhielt sie 7.600 Euro pro Monat – insgesamt 399.000 Euro. (Punkte 2-20 der Anklage)
Die Punkte 21 bis 44 der Anklage betrafen Spesenmissbrauch, Prostituierte und Lustreisen. Hartz gab seinem Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer den Auftrag, Betriebsrat Volkert „großzügig und wertschätzend zu behandeln und dabei nicht kleinlich zu sein.“ „Tatsächlich enthielten die Abrechnungen angeblich dienstlich veranlasster Kosten unter anderem Ausgaben für die Inanspruchnahme von Prostituierten, den Kauf von Maßanzügen und Schmuck, die Anmietung und Renovierung einer lediglich privat genutzten Wohnung in Braunschweig“. Die Ermittler erwähnten nicht, dass auch Hartz selbst sich Prostituierte von VW bezahlen ließ. „Derart peinliche Details wurden im Rahmen eines Deals des grundsätzlich geständigen Hartz mit der Staatsanwaltschaft wegen geringer Schwere eingestellt“.
Am 17. Januar 2007 gestand Hartz in der auf zwei Verhandlungstage angesetzten Gerichtsverhandlung alle 44 Anklagepunkte ein. Der Gesamtschaden dieser Affäre beträgt 2,6 Millionen Euro, wovon Hartz fast zwei Millionen Euro an den damaligen Chef des Betriebsrats Klaus Volkert gezahlt hatte. Das Landgericht Braunschweig folgte den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidiger und verhängte am 25. Januar 2007 wegen Untreue und Begünstigung des VW-Betriebsratsvorsitzenden eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen à 1600 € (insgesamt also 576.000 €). Im Rahmen der Strafzumessung wurde das volle Geständnis strafmildernd berücksichtigt. Auf die Vernehmung einer Reihe von Zeugen konnte, aufgrund des vollumfänglichen Geständnisses, verzichtet werden.
Quelle: Wikipedia (CC-by-sa 3.0 )