15.01.2019, 12:21
Und Martin Ferber hat es sich nicht nehmen lassen, das in der AZ möglichst unqualifiziert zu kommentieren.
Statt die selbst gestellte Frage zu beantworten (natürlich nicht, wenn der Staat im Grundgesetz stehen hat, dass er ein Sozialstaat ist), bringt er einen Seitenhieb auf die SPD an, die an dem Verfahren vor dem BVerfG überhaupt nicht beteiligt ist. Bevor die SPD wegen Hartz IV vor das BVerfG zieht, müsste auch zuerst die Hölle zufrieren.
Und von der Praxis hat er auch keine Ahnung. Z.B. verschickt das Augsburger Jobcenter seine "Einladungen" regelmäßig zwei Tage vor dem Termin. Natürlich mit normaler Briefpost, nicht einmal per Einwurf-Einschreiben, damit es dem Jobcenter-"Kunden" auch wirklich unmöglich ist, nachträglich irgendetwas zu beweisen. Da die Termine ausschließlich am Vormittag stattfinden, ist es schlicht unmöglich, sie einzuhalten, wenn der Brief nicht am Folgetag, sondern erst am übernächsten im Briefkasten des Hartz-IV-Empfängers landet.
Wenn sie überhaupt ankommen.
Man darf gespannt sein, was das BVerfG daraus macht.
Natürlich ist es nicht besonders intelligent, nicht zu Vorstellungsgesprächen zu erscheinen oder nicht die geforderte Anzahl von Bewerbungen zu verschicken. Es gibt da so einfache Tricks, wie zum Beispiel vor dem Vorstellungsgespräch mit Weinbrand statt Mundwasser zu gurgeln (man muss ihn nicht mal runterschlucken) oder das Bewerbungsschreiben mit dem Satz "auf Ihr Stellenangebot bin ich durch das Jobcenter aufmerksam gemacht worden" zu beginnen. Aber auch Dumme haben in einem Sozialstaat das Recht auf ihr Existenzminimum.
Zitat:Nach einem langwierigen Gang durch alle Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit geht es nun ums Grundsätzliche bei Hartz IV: Kann eine staatliche Leistung, die das Existenzminimum sichern soll, durch Sanktionen noch gekürzt werden?
(...)
Gleichwohl sollte die SPD sich davor hüten, das Kind mit dem Bade auszuschütten. Gewisse Sanktionen sind unumgänglich, wenn sich Betroffene weigern, Termine wahrzunehmen, Fristen einzuhalten, zu Vorstellungsgesprächen zu erscheinen oder sich um einen Job zu kümmern.
Quelle: AZ
Statt die selbst gestellte Frage zu beantworten (natürlich nicht, wenn der Staat im Grundgesetz stehen hat, dass er ein Sozialstaat ist), bringt er einen Seitenhieb auf die SPD an, die an dem Verfahren vor dem BVerfG überhaupt nicht beteiligt ist. Bevor die SPD wegen Hartz IV vor das BVerfG zieht, müsste auch zuerst die Hölle zufrieren.
Und von der Praxis hat er auch keine Ahnung. Z.B. verschickt das Augsburger Jobcenter seine "Einladungen" regelmäßig zwei Tage vor dem Termin. Natürlich mit normaler Briefpost, nicht einmal per Einwurf-Einschreiben, damit es dem Jobcenter-"Kunden" auch wirklich unmöglich ist, nachträglich irgendetwas zu beweisen. Da die Termine ausschließlich am Vormittag stattfinden, ist es schlicht unmöglich, sie einzuhalten, wenn der Brief nicht am Folgetag, sondern erst am übernächsten im Briefkasten des Hartz-IV-Empfängers landet.
Zitat:[Post-Sprecher:] „Mehr als 95 Prozent aller Briefe innerhalb Deutschlands erreichen den Empfänger am folgenden Werktag.“
(...)
Unsere Test-Ergebnisse liegen weit darunter: Lediglich 61 Prozent der Briefe kamen nach einem Werktag an. Die 95-prozentige Zustellungsquote, die die Post am ersten Tag für normal hält, wird noch nicht einmal nach zwei Werktagen erreicht.
(...)
Nur 86 Prozent der Briefe, die am Montag und Dienstag losgeschickt wurden, lagen einen Tag später im Briefkasten.
Quelle: FAZ
Wenn sie überhaupt ankommen.
Zitat:[Verbraucherschützern] zufolge verschwinden immer mehr Post-Sendungen. Auf bis zu 70.000 Briefe und 2.000 Pakete schätzt der Verband für Post und Telekommunikation (DVPT) die Zahl der täglichen Verluste. Die Post selbst verweigert genaue Angaben.
Quelle: RP-Online
Man darf gespannt sein, was das BVerfG daraus macht.
Natürlich ist es nicht besonders intelligent, nicht zu Vorstellungsgesprächen zu erscheinen oder nicht die geforderte Anzahl von Bewerbungen zu verschicken. Es gibt da so einfache Tricks, wie zum Beispiel vor dem Vorstellungsgespräch mit Weinbrand statt Mundwasser zu gurgeln (man muss ihn nicht mal runterschlucken) oder das Bewerbungsschreiben mit dem Satz "auf Ihr Stellenangebot bin ich durch das Jobcenter aufmerksam gemacht worden" zu beginnen. Aber auch Dumme haben in einem Sozialstaat das Recht auf ihr Existenzminimum.