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BVerfG verhandelt ab heute über Hartz-IV-Sanktionen
#1

Und Martin Ferber hat es sich nicht nehmen lassen, das in der AZ möglichst unqualifiziert zu kommentieren. 

Zitat:Nach einem langwierigen Gang durch alle Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit geht es nun ums Grundsätzliche bei Hartz IV: Kann eine staatliche Leistung, die das Existenzminimum sichern soll, durch Sanktionen noch gekürzt werden?
(...)
Gleichwohl sollte die SPD sich davor hüten, das Kind mit dem Bade auszuschütten. Gewisse Sanktionen sind unumgänglich, wenn sich Betroffene weigern, Termine wahrzunehmen, Fristen einzuhalten, zu Vorstellungsgesprächen zu erscheinen oder sich um einen Job zu kümmern.

Quelle: AZ 

Statt die selbst gestellte Frage zu beantworten (natürlich nicht, wenn der Staat im Grundgesetz stehen hat, dass er ein Sozialstaat ist), bringt er einen Seitenhieb auf die SPD an, die an dem Verfahren vor dem BVerfG überhaupt nicht beteiligt ist. Bevor die SPD wegen Hartz IV vor das BVerfG zieht, müsste auch zuerst die Hölle zufrieren. 

Und von der Praxis hat er auch keine Ahnung. Z.B. verschickt das Augsburger Jobcenter seine "Einladungen" regelmäßig zwei Tage vor dem Termin. Natürlich mit normaler Briefpost, nicht einmal per Einwurf-Einschreiben, damit es dem Jobcenter-"Kunden" auch wirklich unmöglich ist, nachträglich irgendetwas zu beweisen. Da die Termine ausschließlich am Vormittag stattfinden, ist es schlicht unmöglich, sie einzuhalten, wenn der Brief nicht am Folgetag, sondern erst am übernächsten im Briefkasten des Hartz-IV-Empfängers landet. 

Zitat:[Post-Sprecher:] „Mehr als 95 Prozent aller Briefe innerhalb Deutschlands erreichen den Empfänger am folgenden Werktag.“
(...)
Unsere Test-Ergebnisse liegen weit darunter: Lediglich 61 Prozent der Briefe kamen nach einem Werktag an. Die 95-prozentige Zustellungsquote, die die Post am ersten Tag für normal hält, wird noch nicht einmal nach zwei Werktagen erreicht.
(...)
Nur 86 Prozent der Briefe, die am Montag und Dienstag losgeschickt wurden, lagen einen Tag später im Briefkasten.

Quelle: FAZ 

Wenn sie überhaupt ankommen.

Zitat:[Verbraucherschützern] zufolge verschwinden immer mehr Post-Sendungen. Auf bis zu 70.000 Briefe und 2.000 Pakete schätzt der Verband für Post und Telekommunikation (DVPT) die Zahl der täglichen Verluste. Die Post selbst verweigert genaue Angaben.

Quelle: RP-Online 

Man darf gespannt sein, was das BVerfG daraus macht. 

Natürlich ist es nicht besonders intelligent, nicht zu Vorstellungsgesprächen zu erscheinen oder nicht die geforderte Anzahl von Bewerbungen zu verschicken. Es gibt da so einfache Tricks, wie zum Beispiel vor dem Vorstellungsgespräch mit Weinbrand statt Mundwasser zu gurgeln (man muss ihn nicht mal runterschlucken) oder das Bewerbungsschreiben mit dem Satz "auf Ihr Stellenangebot bin ich durch das Jobcenter aufmerksam gemacht worden" zu beginnen. Aber auch Dumme haben in einem Sozialstaat das Recht auf ihr Existenzminimum.
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#2

Das mit den Einladungen ist natürlich dumm vom Jobcenter. Dann müssen se halt die Briefe 2 Tage früher versenden und gut is. Alles per Einschreiben ist wirtschaftlich dumm.

Und mit den verschwundenen Briefen. Vermutlich verschwinden überwiegend Briefe an Hartv4 Empfänger, oder? . A bissel Schwund ist immer.

Und sollten Sanktionen nicht mehr verhängt werden dürfen, dann bleibt nur, das Existenzminimum zu reduzieren und Bonuszahlungen für "gutes Benehmen" zu zahlen, die dann halt wegfallen. Also noch mehr Bürokratie.

Nein, Sanktionen sind schon in Ordnung.
Sonst hat man Regeln ohne Möglichkeiten deren Einhaltung zu fordern. Das wäre ziemlich sinnlos.
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#3

(15.01.2019, 17:11)Der Seher schrieb:  Das mit den Einladungen ist natürlich dumm vom Jobcenter. Dann müssen se halt die Briefe 2 Tage früher versenden und gut is. Alles per Einschreiben ist wirtschaftlich dumm.

Und mit den verschwundenen Briefen. Vermutlich verschwinden überwiegend Briefe an Hartv4 Empfänger, oder? . A bissel Schwund ist immer.

Und sollten Sanktionen nicht mehr verhängt werden dürfen, dann bleibt nur, das Existenzminimum zu reduzieren und Bonuszahlungen für "gutes Benehmen" zu zahlen, die dann halt wegfallen. Also noch mehr Bürokratie.

Nein, Sanktionen sind schon in Ordnung.

Wenn es so wichtig ist, diesen "Einladungen" nachzukommen, dann kommt es nicht auf die Wirtschaftlichkeit an. Gerichte verschicken ihre Zeugenvorladungen ja auch per gelbem Brief (früher blau, "Postzustellungsauftrag", 3,45 € + MwSt.) 

Es hat niemand behauptet, dass überwiegend Briefe an Hartz-IV-Empfänger verschwinden. Aber bei täglich 70.000 verschwundenen Briefen sind es im Jahr knapp 22 Millionen. Und da wäre es extrem unwahrscheinlich, wenn nicht die eine oder andere "Einladung" dabei wäre. 

Sie haben nicht verstanden, was das Existenzminimum ist. Das ist das Mindeste, was man zum (Über-)Leben braucht. Das kann man nicht beliebig reduzieren. Auch, weil die Reduzierung dem Hartz-IV-Satz schon immanent ist. 

Zitat:Für das Existenzminimum ist das Konsumverhalten jener Haushalte die Grundlage, deren Einkommen gerade so hoch ist, dass sie nicht ausschließlich auf Sozialleistungen angewiesen sind - also einer Vergleichsgruppe knapp oberhalb derer, für die die Höhe der Grundsicherung berechnet werden soll. Konkret sind das im Fall von Single-Haushalten die unteren 15 Prozent dieser Haushalte. Wie viel geben sie im Schnitt für Nahrung aus? Wie viel für Kleidung, für Möbel, für Fahrkarten oder Benzin, für Kinokarten oder Bücher?

Von diesen Ausgaben werden einige abgezogen, entweder weil sie bei Hartz-IV-Empfängern von anderer Stelle bezahlt werden oder weil sie für das Existenzminimum als nicht notwendig erachtet werden. Beispiele sind Ausgaben für Tabak, Alkohol oder Schnittblumen. Laut Berechnungen der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung wurden so aus den rund 535 Euro, die ein Single-Haushalt in der Vergleichsgruppe im Jahr 2008 ohne Miet- und Heizkosten monatlich ausgab, knapp 362 Euro, die im Regelbedarf berücksichtigt wurden.

Quelle: SPON 

Sanktionen sind verfassungswidrig.
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#4

(15.01.2019, 17:44)PuK schrieb:  1) Wenn es so wichtig ist, diesen "Einladungen" nachzukommen, dann kommt es nicht auf die Wirtschaftlichkeit an. Gerichte verschicken ihre Zeugenvorladungen ja auch per gelbem Brief (früher blau, "Postzustellungsauftrag", 3,45 € + MwSt.) 

2) Es hat niemand behauptet, dass überwiegend Briefe an Hartz-IV-Empfänger verschwinden. Aber bei täglich 70.000 verschwundenen Briefen sind es im Jahr knapp 22 Millionen. Und da wäre es extrem unwahrscheinlich, wenn nicht die eine oder andere "Einladung" dabei wäre. 

3) Sie haben nicht verstanden, was das Existenzminimum ist. Das ist das Mindeste, was man zum (Über-)Leben braucht. Das kann man nicht beliebig reduzieren. Auch, weil die Reduzierung dem Hartz-IV-Satz schon immanent ist. 


4) Sanktionen sind verfassungswidrig.

1)
So kann man natürlich auch sinnlos Geld rauswerfen. Kann man das dann gleich an Hartz 4 wieder kürzen Zwinker
Wollen Sie echt Zeugenvorladungen mit Jobcenterschreiben vergleichen? Bei ersteren hängt ein ganzer Prozess von ab, bei dem viele Personen beteiligt, bei letzterem gibts halt nochmal nen Termin. Wenn dies echt so ist, wie Sie schreiben (Einladungen zu kurzfristig) kann dies einfach organisatorisch geregelt werden.
Da muss kein sinnloses Geld rausgeworfen werden. Der Trend zu keinem Einschreiben in der VErwaltung ist gegeben, und das ist gut so.

2) Natürlich sind da auch Briefe vom Jobcenter dabei. Aber sicher nicht so viele, wie prozentual von Hartz 4 Empfängern behauptet wird.

3) Doch hab ich, aber das hat irgendwann einer festgelegt oder berechnet. Wie Sie schon zitiert haben. Dann werden halt die BErechnungsgrundlagen neu geregelt und festgeschrieben, dass noch mehr abgezogen wird oder eine andere Vergleichsgruppe herangezogen wird, oder oder oder

4) Das werden wir sehen. Und wenns so ist muss ich es dennoch nicht richtig finden.
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#5

(15.01.2019, 19:22)Der Seher schrieb:  ......

4) Das werden wir sehen. Und wenns so ist muss ich es dennoch nicht richtig finden.

Schreiben Sie bitte dem User PuK, dass er in dieser Frage nicht zu entscheiden hat.
Die Verfassungsmäßigkeit wird zZt. gerichtlich geprüft, hängt nicht von ihm ab.

(ich stehe auf seiner Ignoreliste, deshalb der "Umweg")
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#6

(15.01.2019, 19:45)Lueginsland schrieb:  Schreiben Sie bitte dem User PuK, dass er in dieser Frage nicht zu entscheiden hat.
Die Verfassungsmäßigkeit wird zZt. gerichtlich geprüft, hängt nicht von ihm ab.

(ich stehe auf seiner Ignoreliste, deshalb der "Umweg")

Im Auftrag - reicht das so?
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#7

Nur 3% der Hartz4-Empfänger sind von Sanktionen betroffen. Es gibt nun Stimmen, die der Meinung sind, das sei ein Argument, die Sanktionen gleich ganz wegzulassen. 
Das Gegenteil ist richtig. Es wird offensichtlich nur eine sehr kleine Minderheit mit Sanktionen belegt, die nicht bereit ist zu kooperieren. Die übrigen 97 % haben nämlich offensichtlich kein Problem damit, Termine einzuhalten und Vorstellungsgespräche wahrzunehmen. Was bleibt einem Sachbearbeiter im Amt noch, wenn er keine Konsequenzen aus vorsätzlichem  Fehlverhalten ziehen kann?
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#8

(15.01.2019, 19:48)Der Seher schrieb:  Im Auftrag - reicht das so?

bestens ....... prost 
- "hit dogs bark"   (dafür benötige ich von ihm keine Epfangsbestätigung  Clown

PS: @leopold hat ja geschrieben, was Sache ist!
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#9

(15.01.2019, 19:52)leopold schrieb:  Was bleibt einem Sachbearbeiter im Amt noch, wenn er keine Konsequenzen aus vorsätzlichem  Fehlverhalten ziehen kann?

Seinen (sehr wahrscheinlich befristeten) Vertrag mit dem Jobcenter kündigen und sich einen anständigen Job, z.B. im Pflegebereich suchen. Da muss er Menschen nicht drangsalieren, sondern kann ihnen helfen. Ich habe mir sagen lassen, dass da dringend Leute gesucht werden. Das Problem ist ja nicht eigentlich, dass Regierungen schlechte Gesetze machen, sondern dass es immer Leute gibt, die sie dann ausführen. Stell dir vor, es ist Hartz IV und das Jobcenter hat keine Sachbearbeiter. 

Ganz nebenbei: Ich habe jetzt schon mehrfach an verschiedenen Stellen gelesen, dass von dem, was Hartz IV kostet, gut die Hälfte Verwaltungskosten sind, dieses Geld also bei den Jobcentern verbleibt. Nur die kleinere Hälfte wird an die "Kunden" ausbezahlt. Die frühere Sozialhilfe war verwaltungsmäßig weitaus billiger. Würde man Hartz IV durch ein System ersetzen, dass an der ehemaligen Sozialhilfe orientiert ist, hätte man diese Verwaltungskosten zum größten Teil eingespart, könnte locker die ausbezahlten Sätze um die Hälfte erhöhen und hätte trotzdem noch etwa ein Viertel der Gesamtkosten gespart. Und würde man in Deutschland nicht Löhne bezahlen, die von der Kaufkraft her ungefähr denen der 90er Jahre entsprechen, könnten auch noch die Leistungen an die Aufstocker wegfallen.

Und wenn, wie Sie schreiben, nur 3 % der Hartz-IV-Bezieher von Sanktionen betroffen sind, dann machen diese 3 % "das Kraut nicht fett". Damit kann man leben, so wie der Staat auch an 3 % Steuerhinterziehern oder Schwarzarbeitern nicht pleite geht.  

Es gibt gerade unter Hartz-IV-Empfängern auch Leute, die psychisch krank und zum Beispiel von einer Angststörung betroffen sind. Die haben dann mitunter Schwierigkeiten, aus dem Haus zu gehen, egal ob zum Termin beim Jobcenter oder zum Arzt, um sich eine Krankschreibung zu holen. Und der gewöhnliche "gelbe Zettel", der für jeden anderen Zweck ausreicht, wird ja vielfach von den Jobcentern gar nicht akzeptiert, sondern es wird eine "Bettlägrigkeitsbescheinigung" gefordert. So etwas gibt es zwar, die wird einem aber ein seriöser Arzt gerade bei psychischen Krankheiten nicht ausstellen, weil sie gelogen wäre. Und dann gibt es noch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen). Der wird bei häufigen Krankmeldungen von den Jobcentern mit der Überprüfung des Gesundheitszustands des "Kunden" beauftragt. Zum MDK muss man wissen, dass man ihn gegründet hat, als die Pflegestufen eingeführt wurden. Er sollte die Pflegebedürftigen in die entsprechenden Stufen einordnen und hatte am Anfang ziemlich viel Arbeit, weil Pflegestufen ja etwas ganz Neues waren. Aber schon recht bald war der Bestand abgearbeitet und es ging nur noch um Pflegebedürftige, die neu dazukamen. Man hätte den MDK stark verkleinern oder sogar abschaffen können. Eine Pflegestufe ermitteln kann jeder Allgemeinmediziner auch, dazu braucht man keinen MDK. Aber wie es halt so ist, (halb)staatliche Stellen sind schnell neu gegründet, aber mit der Abschaffung tut man sich schwer, auch wenn es sinnvoll wäre. Also hat man ihm neue Aufgaben zugeteilt. Er entscheidet jetzt bei den Krankenkassen z.B., ob jemand nach längerer Arbeitsunfähigkeit eine Wiedereingliederungsmaßnahme bezahlt bekommt und bei den Jobcentern spielt er den Amtsarzt, der die Richtigkeit der Diagnosen und Krankschreibungen der niedergelassenen Ärzte und Krankenhäuser überprüfen soll. Man nennt den MDK auch "Gesundschreibedienst". 

Waren Sie übrigens schon mal bei so einem Termin im Jobcenter dabei? Das können Sie, auch ohne selbst Hartz IV zu beziehen. Sie müssen nur als "Beistand" eines "Kunden" auftreten, denn der "Kunde" hat das Recht, so einen Beistand mitzubringen, und das kann jeder x-Beliebige sein. Sie werden erleben, dass da nichts besprochen wird, was man nicht auch telefonisch klären könnte. Wirklich wichtige Dinge wie Aufforderungen, sich bei einer bestimmten Firma zu bewerben oder Bescheide kommen ohnehin auf dem Postweg, die bekommt der Hartz-IV-Bezieher nicht vom Sachbearbeiter in die Hand gedrückt. Diese Termine sind zum ganz großen Teil reiner Selbstzweck und finden vermutlich hauptsächlich deshalb statt, weil der Sachbearbeiter dazu verpflichtet ist, in regelmäßigen Abständen Termine mit dem Kunden zu machen und das seinem Vorgesetzten nachzuweisen. Und natürlich, damit das Jobcenter einen Grund hat, eine Sanktion zu verhängen, wenn der "Kunde" zu dieser sinnfreien Veranstaltung nicht erscheint. 

Das ist alles eine riesige Farce und von vorn bis hinten verkorkst. Wenn es nicht so traurig wäre, käme man aus dem Lachen gar nicht mehr raus, wenn man sich das mal näher ansieht.
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#10

Da bleibt nur noch die Frage, warum Sie nicht bei der Neugestaltung gefragt werden.
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