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Der Fall Maaßen
#51

(17.09.2018, 13:13)Kreti u. Plethi schrieb:  Was denn? Einer Meinung mit Habeck? 

Auch das kommt vor, allerdings selten. Meine politische Meinung hängt immer von der Einzelfrage ab, um die es geht. 

Deshalb ärgert es mich auch so, dass wir eine Parteiendemokratie haben und keine direkte. Ich will mir kein Fünf-Gänge-Menü bestellen müssen, von dem ich vier Gänge nicht mag oder nicht vertrage, nur weil ich Appetit auf ein Gericht, das darin enthalten ist, habe.
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#52

(17.09.2018, 13:39)messalina schrieb:  Aber Angela Merkel kann den doch gar nicht entlassen, oder? Die kann auch mich nicht entlassen *ätsch* [Bild: http://www.smilies.4-user.de/include/Fro...py_053.gif ] höchstens ihre Minister oder ihre Sekretärin. Nach den durchgesickerten Telefonaten steht Merkel natürlich schön blöd da jetzt glaube ich, geschieht ihr ganz recht.

Doch, wieso denn nicht? Die spannende Frage ist nur, ob sie Horst Seehofer als direkten Vorgesetzten von Maaßen gleich mitentlässt. Die Hierarchie, von unten nach oben, geht nämlich so: Maaßen (Behördenleiter) -> Seehofer (Innenminister) -> Merkel (Regierungschefin).

Um Maaßens Zukunft musst du dir übrigens keine Sorgen machen. Der wird nicht in der Form entlassen, dass er hinterher auf der Straße steht. Nicht deswegen. Sondern der wird dann z.B. Staatssekretär für irgendwas, vielleicht sogar besser besoldet als momentan. Der behält seinen Beamtenstatus und seine Pension auf jeden Fall.
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#53

(17.09.2018, 13:46)messalina schrieb:  Was ist eigentlich wenn Maaßen gegangen wird und er bekommt dann von der BILD eiin Angebot, das er nicht ablehnen kann? Als Chefredakteur oder so? [Bild: https://treffpunkt-koenigsplatz.de/image...s/nanu.gif] Dann kucken die aber.

Vielleicht kommt dann auch raus, dass Seibert in Wirklichkeit ein V-Mann ist? Irgendwas ganz Schlimmes wird auf da auf jeden Fall passieren glaube ich, wenn die sich das wirklich trauen.

Er wird sanft fallen, das sagte ich ja oben schon. Spezialist fürs Beamtenrecht ist ja hier leopold, ich kann mich u.U. täuschen. Aber ich behaupte jetzt mal, dass es im Beamtenrecht möglich ist, so etwas wie eine "einvernehmliche Kündigung" oder einen "Aufhebungsvertrag" zu machen. Man möge mich korrigieren, falls ich nicht recht habe. Kann in diesem Fall sein.

V-Mann von wem?
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#54

(17.09.2018, 13:56)PuK schrieb:  Er wird sanft fallen, das sagte ich ja oben schon. Spezialist fürs Beamtenrecht ist ja hier leopold, ich kann mich u.U. täuschen. Aber ich behaupte jetzt mal, dass es im Beamtenrecht möglich ist, so etwas wie eine "einvernehmliche Kündigung" oder einen "Aufhebungsvertrag" zu machen. Man möge mich korrigieren, falls ich nicht recht habe. Kann in diesem Fall sein.

V-Mann von wem?

Wenn Maaßen von seinem Posten als Chef des Verfassungsschutzes zurücktritt, kündigt er ja nicht sein Beamtenverhältnis. Er wird danach eben wieder eine andere Funktion im Staatsdienst einnehmen oder er wechselt an eine Universität. Da gibt es viele Möglichkeiten.
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#55

(17.09.2018, 14:26)messalina schrieb:  Oder er schreibt ein Buch, wie Sarrazin, spannend [Bild: http://www.smilies.4-user.de/include/Fro...py_053.gif ] Der war ja auch 35 Jahre im öffentlichen Dienst. Und in leitender Position einer nachgeordneten Behörde, der Bundesbank.

Das glaube ich nicht so ganz, dass sich das Buch lesen würde wie ein Thriller. Ich glaube eher, das Buch wäre stinklangweilig.

Der hat mit Sicherheit auch eine Verschwiegenheitsverpflichtung unterschrieben und beeidet, die mit dem Dienstende nicht aufgehoben ist. Es gibt da auch kein zeitliches Limit, so etwas gilt für immer.

Ich habe das auch mal gemacht und darf seitdem nur sehr allgemein darüber reden, was ich in dem betreffenden Job getan habe und auf keinen Fall irgendwelche Details oder gar Namen nennen. Ich dürfte solche Dinge nicht mal meiner Ehefrau verraten. Wenn's rauskäme, könnte das nämlich gut zu einer Haftstrafe führen. Immer noch, obwohl ich seit mehr als zehn Jahren was anderes mache.

Wenn man also eine solche Verpflichtung eingegangen ist, dann wäre es die dümmste Idee, die man haben kann, ein Buch über seine Erlebnisse beim BfV zu schreiben. Denn dann gäbe es den Beweis für den Verstoß gegen die Verpflichtung sogar in Tausenden von Exemplaren gedruckt.
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#56

(17.09.2018, 14:26)messalina schrieb:  Oder er schreibt ein Buch, wie Sarrazin, spannend [Bild: http://www.smilies.4-user.de/include/Fro...py_053.gif ] Der war ja auch 35 Jahre im öffentlichen Dienst. Und in leitender Position einer nachgeordneten Behörde, der Bundesbank.

Wenn er seine Pension riskieren will, kann er das gerne tun.
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#57

(17.09.2018, 15:21)PuK schrieb:  Das glaube ich nicht so ganz, dass sich das Buch lesen würde wie ein Thriller. Ich glaube eher, das Buch wäre stinklangweilig.

Der hat mit Sicherheit auch eine Verschwiegenheitsverpflichtung unterschrieben und beeidet, die mit dem Dienstende nicht aufgehoben ist. Es gibt da auch kein zeitliches Limit, so etwas gilt für immer.

Ich habe das auch mal gemacht und darf seitdem nur sehr allgemein darüber reden, was ich in dem betreffenden Job getan habe und auf keinen Fall irgendwelche Details oder gar Namen nennen. Ich dürfte solche Dinge nicht mal meiner Ehefrau verraten. Wenn's rauskäme, könnte das nämlich gut zu einer Haftstrafe führen. Immer noch, obwohl ich seit mehr als zehn Jahren was anderes mache.

Wenn man also eine solche Verpflichtung eingegangen ist, dann wäre es die dümmste Idee, die man haben kann, ein Buch über seine Erlebnisse beim BfV zu schreiben. Denn dann gäbe es den Beweis für den Verstoß gegen die Verpflichtung sogar in Tausenden von Exemplaren gedruckt.

Da musste er nichts extra unterschreiben, das ist im Treueeid des Beamten inklusive.
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#58

(17.09.2018, 18:21)leopold schrieb:  Da musste er nichts extra unterschreiben, das ist im Treueeid des Beamten inklusive.

Ich hab´s bei WIKI nachgelesen, z.B. § 64 BBG

"Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“

Es ist auch kein sog. Treueid, "lediglich" ein Amtseid.

Gem. § 37 BBG sind sie "dann" zur Verschwiegenheit .....verpflichtet.
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#59

(17.09.2018, 21:44)Lueginsland schrieb:  Ich hab´s bei WIKI nachgelesen, z.B. § 64 BBG

"Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“

Es ist auch kein sog. Treueid, "lediglich" ein Amtseid.

Gem. § 37 BBG sind sie "dann" zur Verschwiegenheit .....verpflichtet.

Der "Treueeid" ist der Oberbegriff zum "Amtseid". Yes
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#60

(17.09.2018, 22:21)leopold schrieb:  Der "Treueeid" ist der Oberbegriff zum "Amtseid". Yes

Ja, aber dass man den Eid abgelegt hat, wird doch schriftlich dokumentiert. Und dieses Dokument muss der, den Eid geschworen hat, hinterher unterschreiben, damit sie etwas in den Akten und im Zweifelsfall gegen einen in der Hand haben. So war es zumindest bei mir. Die Formel lediglich nachzusprechen, genügt den formalen Anforderungen nicht.
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