31.07.2018, 21:42
(31.07.2018, 21:26)Lueginsland schrieb: .....
Die Stichworte Grundversorgung, Sportgroßereignisse, Fußball, Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wurden genannt. Den Rest kann wahrscheinlich jeder mit der Suchmaschine Google erledigen.
Dann kommt das Urteil, wo sich das Bundesverfassungsgericht zur Grundversorgung geäußert hat. Es ist auch juristisch geklärt, was zur Grundversorgung gehört.
PS: Für alle, die den Intendanten glauben. Er bezieht sich auf das 4. Rundfunkurteil.
Wie ich schon sagte:
Natürlich muss man in der Lage sein, auch die Urteile zu verstehen. Dazu ist es notwendig die entsprechenden Begriffe definieren zu können, die die Bundesverfassungsrichter benutzt.
PSS: Dass die Bundesliga zur Grundversorgung gehört, sieht man übrigens an der Ausschreibung der Fernsehrechte für die Bundesliga. Diese Rechte wurde erst neulich neu vergeben.
Die Bundesliga würde wesentlich mehr Geld mit Fernsehrechten einnehmen, wenn es die Grundversorgung nicht gäbe. Ein Beispiel dafür ist die englische Fussballliga.
So ab jetzt im Thread CL