(18.10.2016, 09:50)Martin schrieb: Die Leugnung besteht darin, dass man 70 Jahre so getan hat, als sei das ein Haus wie jedes andere. Da reißt auch der halbherzig platzierte und bezugslose Gedenkstein aus den 1980er Jahren nichts raus.
Der Abriß war längst überfällig.
Kann ja sein. Nur ist Eigentum auch in Österreich verfassungsmäßig geschützt. Auch dort gibt es zwar eine Enteignung, aber nur unter engen Voraussetzungen. Wenn man dem
Wiki-Artikel glauben darf, ist das ziemlich ähnlich wie in Deutschland.
Und es ist natürlich klar, dass man keine Autobahn und keine Eisenbahnline bauen könnte, wenn die Enteignung nicht möglich wäre. Es sind immer welche dabei, die um keinen Preis verkaufen wollen, auch wenn es nur um einen Grundstücksstreifen von 10 m² geht, und die dadurch den Bau eines Großprojekts effektiv verhindern würden.
Aber:
Zitat:Alle Eingriffe stehen unter dem Vorbehalt des Allgemeininteresses, der Gesetzmäßigkeit und der Verhältnismäßigkeit. Innerstaatliche Regelungen müssen hinreichend zugänglich, bekannt und vorhersehbar sein.
Ich sehe hier einerseits Probleme mit der Verhälntnismäßigkeit. Das
Zitat:Der Staat will sich so langfristig die Kontrolle über das Haus sichern, damit es nicht zu einem Pilgerort für Neonazis werden kann – die waren bereits seit Jahren immer wieder aus ganz Europa nach Braunau gekommen, um dort "Erinnerungsfotos" zu machen.
(Zeit )
mag einem vielleicht nicht gefallen. Aber ein paar Nazis, die "immer wieder" mal vor irgendwoher kommen, um Erinnerungsfotos zu machen, sind kein Weltuntergang. Vor allem nicht für Braunau am Inn.
Außerdem müsste man erst einmal wissen, ob die dann nicht trotzdem noch kommen. Für mich ist auf den ersten Blick nicht klar, welchen Unterschied es für einen Neonazi machen sollte, ob er ein Foto von sich hat "hier stehe ich mit meinen besoffenen Kumpels vor dem Geburtshaus von A.H.", oder ein Foto "hier stehe ich mit meinen besoffenen Kumpels an der Stelle, an der sich A.H.s Geburtshaus befand".
Und dann gibt es da wohl auch Probleme mit der Vorhersehbarkeit. Man hat das leerstehende Haus und die fotografierenden Nazis jahrelang toleriert, und jetzt will man auf einmal deshalb das Haus enteignen und abreißen. Das ist alles andere als vorhersehbar für die Eigentümerin.
Ich denke mir, dass die Chancen der Eigentümerin, dagegen zu klagen, vielleicht gar nicht so schlecht wären.