22.05.2018, 15:08
Eintragungszeitraum für das Volksbegehren STRABS ist vom 13. Juli und endet am 26. Juli. Es müssen sich 10% der Wahlberechtigen eintragen.
Das dürfte aber die jetzigen Sanierungs- und Bauarbeiten, die abgeschlossen sind, nicht betreffen. Rückwirkend kann keine Rechtslage verändert werden.
Das dürfte aber die jetzigen Sanierungs- und Bauarbeiten, die abgeschlossen sind, nicht betreffen. Rückwirkend kann keine Rechtslage verändert werden.