04.04.2018, 16:08
Beim Sozialgericht Heilbronn wurde entschieden, dass ein Sturz auf der Firmentoilette ist kein Arbeitsunfall ist. Der Besuch dieser Einrichtung ist privater Natur.
Gegen das Urteil hat er Berufung eingelegt.
Auch ein Sturz in der Kantine gehört nicht zum Arbeitsunfall.
Aber:
Gegen das Urteil hat er Berufung eingelegt.
Auch ein Sturz in der Kantine gehört nicht zum Arbeitsunfall.
Aber:
Zitat:...eine Industriekauffrau, die bei einer Grillparty des Unternehmens betrunken auf dem Weg zur Toilette gestürzt war, sehr wohl einen Arbeitsunfall geltend machen könne .