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Religiöse Symbole im Gerichtssaal
#1

Zitat:Die Bayerische Staatsregierung plant indes ein neues „Richter- und Staatsanwaltsgesetz“, das demnächst vom Landtag verabschiedet werden soll. Ein Punkt der Neuregelung: Richter, Staatsanwälte, Rechtsreferendare und Schöffen sollen künftig im Gerichtssaal keine „religiös oder weltanschaulich geprägten Symbole oder Kleidungsstücke“ sichtbar tragen dürfen, die „Zweifel an der Unabhängigkeit, Neutralität oder ausschließlichen Bindung an Recht und Gesetz“ hervorrufen könnten.

Es wird allerhöchste Zeit. Ich hoffe, dass das Gesetz auch wirklich kommt.
Als nächster Schritt bitte dies in den Klassenzimmer der Schulen umsetzen. Es geht mir um die Ausstattung der Klassenzimmer und die Kleidung der Lehrer. Es geht mir nicht um die Bekleidung bzw. Symbol der Schüler.
#2

Siehe auch hier.
#3

(07.03.2018, 11:55)Udo schrieb:  Es wird allerhöchste Zeit. Ich hoffe, dass das Gesetz auch wirklich kommt.
Als nächster Schritt bitte dies in den Klassenzimmer der Schulen umsetzen. Es geht mir um die Ausstattung der Klassenzimmer und die Kleidung der Lehrer. Es geht mir nicht um die Bekleidung bzw. Symbol der Schüler.

Sie hatten da einen Link zu diesem Thread, ein Link zu der Quelle wäre sinnvoller. Der Link zum Thread wurde entfernt, da er hier keinen Sinn macht.
#4

(07.03.2018, 11:55)Udo schrieb:  Es wird allerhöchste Zeit. Ich hoffe, dass das Gesetz auch wirklich kommt.
Als nächster Schritt bitte dies in den Klassenzimmer der Schulen umsetzen. Es geht mir um die Ausstattung der Klassenzimmer und die Kleidung der Lehrer. Es geht mir nicht um die Bekleidung bzw. Symbol der Schüler.

Warum "allerhöchste" Zeit, vor allem in Klassenzimmern?
Wenn ´s wenigstens "schön machat!"

Das Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen 
ordnet in   ....

      § 7    ……   (4) 1. Angesichts der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns wird in jedem Klassenraum ein Kreuz angebracht.

2. Damit kommt der Wille zum Ausdruck, die obersten Bildungsziele der Verfassung auf der Grundlage christlicher und abendländischer Werte unter Wahrung der Glaubensfreiheit zu verwirklichen.
3. Wird der Anbringung des Kreuzes aus ernsthaften und einsehbaren Gründen des Glaubens oder der Weltanschauung durch die Erziehungsberechtigten widersprochen, versucht die Schulleiterin bzw. der Schulleiter eine gütliche Einigung.
4.Gelingt eine Einigung nicht, ........

Gibt es einen Konflikt, weil das Schulkreuz hängt, können sowohl Schüler, Eltern, Lehrer protestieren, gar klagen.
Foristen haben wenigstens keinerlei Recht!

Die Beweislast hat der Kläger, dass er durch den Anblick des Kreuzes erhblich beeinträchtigt wird.


[Video: https://www.youtube.com/watch?v=eIU4H7FT494 ]
#5

(07.03.2018, 14:47)Lueginsland schrieb:  Warum "allerhöchste" Zeit, vor allem in Klassenzimmern?
Wenn ´s wenigstens "schön machat!"

Das Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen 
ordnet in   ....

      § 7    ……   (4) 1. Angesichts der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns wird in jedem Klassenraum ein Kreuz angebracht.

2. Damit kommt der Wille zum Ausdruck, die obersten Bildungsziele der Verfassung auf der Grundlage christlicher und abendländischer Werte unter Wahrung der Glaubensfreiheit zu verwirklichen.
3. Wird der Anbringung des Kreuzes aus ernsthaften und einsehbaren Gründen des Glaubens oder der Weltanschauung durch die Erziehungsberechtigten widersprochen, versucht die Schulleiterin bzw. der Schulleiter eine gütliche Einigung.
4.Gelingt eine Einigung nicht, ........

Gibt es einen Konflikt, weil das Schulkreuz hängt, können sowohl Schüler, Eltern, Lehrer protestieren, gar klagen.
Foristen haben wenigstens keinerlei Recht!

Die Beweislast hat der Kläger, dass er durch den Anblick des Kreuzes erhblich beeinträchtigt wird.


[Video: https://www.youtube.com/watch?v=eIU4H7FT494 ]

Im Artikel wird der zeitliche Ablauf sehr gut dargestellt.
In Bayern wird es auch in Zufunkt Kreuze geben. In absehbarer Zeit ist mit keiner Änderung zu rechnen. Klagen gegen die Anbringung der Kreuze sind mir auch nicht bekannt.
Was mich persönlich wundert, dass die Salafisten nicht auf Anbringung der Mondsichel in den bayerischen Klassenzimmer als islamisches Symbol geklagt haben. Eine mögliche Begründung wäre der Gleichheitsgrundsatz im GG. Ob dann die Klage Erfolg hätte, ist eine ganz andere Frage. Aufmerksamkeit und mediales Interesse würden die Kläger im Namen Allahs auf jeden Fall bekommen.


https://de.wikipedia.org/wiki/Kruzifix-Beschluss 
#6

(07.03.2018, 13:20)Klartexter schrieb:  Sie hatten da einen Link zu diesem Thread, ein Link zu der Quelle wäre sinnvoller. Der Link zum Thread wurde entfernt, da er hier keinen Sinn macht.

Ähm wollte ich eigentlich einstellen. Blush
Danke für den Hinweis.

Hier ist der Link wo ich das Zitat entnommen habe. Das Zitat stammt aus dem Absatz: Augsburger Juristin hat wohl Gesetzesänderung bewirkt


https://www.augsburger-allgemeine.de/bay...22916.html 
#7

(07.03.2018, 14:47)Lueginsland schrieb:  2. Damit kommt der Wille zum Ausdruck, die obersten Bildungsziele der Verfassung auf der Grundlage christlicher und abendländischer Werte unter Wahrung der Glaubensfreiheit zu verwirklichen.

Genau, Himmiherrgottzefixabero! W00t
#8

(07.03.2018, 15:53)forest schrieb:  Genau, Himmiherrgottzefixabero! W00t

#9

Inzwischen wurde das Urteil gefällt. 


Zitat:Kein Kopftuch auf der Richterbank: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof  entschied, dass das Kopftuchverbot  für muslimische Rechtsreferendarinnen in Bayern zulässig ist. Damit hoben die Richter eine frühere Entscheidung des Augsburger Verwaltungsgerichts auf (Az.: 3 BV 16.2040).

http://www.br.de/nachrichten/bayerischer...k-100.html 
#10

Zitat:Der Anspruch des Bürgers auf Neutralität bedeutet aber nicht, dass er vor Gericht nur auf glaubens- und überzeugungsfreie Menschen treffen darf. Ein solcher glaubensfreier Gerichtssaal ist eine Fiktion. Richter und Staatsanwälte sind konservative Christen und linke Agnostiker, Buddhisten, Juden, Atheisten. Sie dürfen sich dazu bekennen, und das ist gut so. Ihre Neutralität besteht darin, dass sie sich in ihrer Verhandlungsführung und in ihren Urteilen nicht von ihrer Religion und ihren Überzeugungen leiten lassen. Sie dürfen das Recht nicht als Instrument zur Durchsetzung ihrer Weltanschauung einsetzen.

So weit, so gut. Aber es geht weiter:

Zitat:Ansonsten steht im Prinzip das konkrete Recht auf Glaubensfreiheit des Einzelnen über dem Recht der anderen, von diesem Glauben nicht bedrängt zu werden.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/kopftu...-1.3895758 

Da macht Herr

Zitat:Matthias Drobinski

Studium Geschichte, katholische Theologie und Germanistik in Gießen und Mainz; Hamburger Journalistenschule, Redakteur bei  Publik-Forum, Zeitung kritischer Christen, seit 1997 bei der Süddeutschen Zeitung.

aber einen fundamentalen Fehler. Es geht nicht um das konkrete Recht auf Glaubensfreiheit des Einzelnen und auch nicht um das Recht, von diesem Glauben nicht bedrängt zu werden.

Es geht schlicht um die Unabhängigkeit des Staates von jeglichem Glauben.
Der Staat und der Staatsvertreter in eben diesem Amt trägt diesem in seinem Auftreten Rechnung.
Keine Faxen!



Nochmal, damits jede/r hört:

Keine Faxen!
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