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683 Tage unschuldig im Gefängnis
#1

Zitat:Es ist ein Justizskandal erster Klasse: Zwei Jahre sitzt Norbert Kuß im Gefängnis - verurteilt wegen sexuellen Missbrauchs. Doch der Bundeswehrbeamte ist unschuldig. Nun könnte eine Gutachterin, die geschlampt hat, belangt werden.

Quelle: https://www.n-tv.de/panorama/Wie-ein-Bea...30543.html 

Die Gefängnisstrafe selbst dürfte noch das kleinste Problem sein. Viel ärger ist der Verlust des privaten Umfelds, der Freunde, der Familie. Das lässt sich nicht mehr so einfach kitten. Vom finanziellen Verlust (Anwaltskosten 40.000 Euro) ganz zu schweigen. 

Martin
#2

(23.11.2017, 10:40)Martin schrieb:  Die Gefängnisstrafe selbst dürfte noch das kleinste Problem sein. Viel ärger ist der Verlust des privaten Umfelds, der Freunde, der Familie. Das lässt sich nicht mehr so einfach kitten. Vom finanziellen Verlust (Anwaltskosten 40.000 Euro) ganz zu schweigen.

Und die Entschädigungen, die bei uns der Staat für so etwas bezahlt, sind lächerlich. Ich glaube, es sind 25 € pro Tag oder so. In den USA werden da ganz andere Summen bezahlt. Man hat dann wenigstens keine Geldsorgen mehr, wenn man es dort schafft, rauszukommen.

Bei uns ist nicht nur die soziale Existenz ruiniert hinterher, sondern auch die finanzielle. Man kann also nicht einfach woanders hingehen, wo einen keiner kennt und neu anfangen. Sie verdammen einen auch noch dazu, möglicherweise nie mehr einen Job zu finden. Die 25 €/Tag muss man auch noch aufbrauchen, bevor man Hartz IV beantragen kann, weil einem sonst nichts anderes übrig bleibt. Die Strafe geht also hier in Deutschland eigentlich weiter, nur jetzt außerhalb der Gefängnismauern.
#3

Man kann nur hoffen dass sich Anhänger der Schw... oder Rübeab-Fraktion solche Fälle zu Gemüte führen.
Gab es nicht auch mal einen Lehrer der verurteilt wurde nach Aussage einer Kollegin, sich dann nach Jahren umbrachte und danach kam raus sie hatte alles erfunden?
Ebenso ist der frühere Wetter- und Kachelmann heute immer noch gestraft obwohl er freigesprochen wurde.
#4

(23.11.2017, 10:40)Martin schrieb:  Die Gefängnisstrafe selbst dürfte noch das kleinste Problem sein. Viel ärger ist der Verlust des privaten Umfelds, der Freunde, der Familie. Das lässt sich nicht mehr so einfach kitten. Vom finanziellen Verlust (Anwaltskosten 40.000 Euro) ganz zu schweigen. 

Martin

und dazu kommt das er kein Beamter bei der Bundeswehr mehr ist. Gehalt und Pension sind weg. Das dürfte noch mehr finanziell weh tun.
#5

(23.11.2017, 14:17)TomPaul schrieb:  und dazu kommt das er kein Beamter bei der Bundeswehr mehr ist. Gehalt und Pension sind weg. Das dürfte noch mehr finanziell weh tun.

Die Frage ist, ob im Beamtenrecht bei so einem Fall der "Zustand vorher" wieder automatisch hergestellt wird, oder ob er das auch über Gerichte erstreiten muss. Ich befürchte fast Letzteres.

Martin
#6

(24.11.2017, 09:35)Martin schrieb:  Die Frage ist, ob im Beamtenrecht bei so einem Fall der "Zustand vorher" wieder automatisch hergestellt wird, oder ob er das auch über Gerichte erstreiten muss. Ich befürchte fast Letzteres.

Martin

Ich glaube nicht. Wenn man sich das Bayerische Beamtengesetz durchliest, ist eine Wiedereinstellung nicht vorgesehen. Vielleich weis Leopold mehr darüber?
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