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Bedingungsloses Grundeinkommen
#1

Christoph Butterwegge hat sich Gedanken zum Bedingungslosen Grundeinkommen gemacht:

Zitat:Beim BGE handelt es sich um eine Leistungsart, die mit der Konstruktionslogik des bestehenden, früher als Jahrhundertwerk gefeierten und selbst in entfernten Weltgegenden nachgeahmten Wohlfahrtsstaates brechen und seine ganze Struktur zerstören würde. Der Wohlfahrtsstaat gründet seit Bismarck auf einer Sozialversicherung, die in unterschiedlichen Lebensbereichen, -situationen und -phasen auftretende Standardrisiken (Krankheit, Alter, Invalidität, Arbeitslosigkeit und Pflegebedürftigkeit) kollektiv absichert, sofern entsprechende Beiträge entrichtet wurden. Nur wenn dies nicht der Fall ist oder der Leistungsanspruch bei längerer Arbeitslosigkeit endet, muss man auf steuerfinanzierte Leistungen zurückgreifen, die bedarfsabhängig - also nur nach Prüfung der Einkommensverhältnisse, vorrangigen Unterhaltspflichten und Vermögen - gezahlt werden.

Wenn (fast) alle bisherigen Leistungsarten zu einem Grundeinkommen verschmolzen würden, wäre das Ende des Sozialstaates gekommen, wie Deutschland ihn seit mehr als 100 Jahren kennt. Selbst ein reiches Land wie die Bundesrepublik kann sich nicht beides zugleich leisten, die Sozialversicherung mit einem Beitragsvolumen von gut 600 Milliarden Euro und außerdem ein Grundeinkommen, das die öffentlichen Haushalte erheblich mehr Geld kosten würde, als Bund, Länder und Gemeinden heute an Steuern einnehmen. Im Haushaltsjahr 2016 waren das knapp 650 Milliarden Euro.

Das Grundeinkommen ist nicht egalitär, sondern elitär  
#2

(11.10.2017, 15:19)leopold schrieb:  Christoph Butterwegge hat sich Gedanken zum Bedingungslosen Grundeinkommen gemacht:


Das Grundeinkommen ist nicht egalitär, sondern elitär  

Der Staat hat doch laut GG Artikel 20 und 28 ist verfassungsmäßige Pflicht und erfüllt diese auch.
Das nennt man blos anders.

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