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Partnachklamm nur noch von 8 bis 18 Uhr begehbar
#21

Vielleicht sollte man gegen die Gebühr klagen. Das könnte tatsächlich funktionieren. Der Gemeinde Wangerland in Niedersachsen hat das BVerwG jetzt verboten, 3 € Eintritt für den Strand zu nehmen.

Zitat:Die Tatsache, dass die Gemeinde den Strand sauber halte und immer wieder Sand aufschütte, reiche als Begründung nicht aus, um an fast dem gesamten Küstenabschnitt eine Eintrittsgebühr zu erheben - so das Argument der Richter in Leipzig. Das sei nur an solchen Abschnitten rechtens, an denen die Gemeinde etwa mit Kiosken, Umkleidekabinen und Toiletten für eine höhere Badequalität sorge. Dort müssen die Kläger auch weiter Eintritt zahlen.

Quelle: SPON 
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#22

(14.09.2017, 08:24)PuK schrieb:  Vielleicht sollte man gegen die Gebühr klagen. Das könnte tatsächlich funktionieren. Der Gemeinde Wangerland in Niedersachsen hat das BVerwG jetzt verboten, 3 € Eintritt für den Strand zu nehmen.

Ist vielleicht nicht ganz vergleichbar. Der Strand ist lang und man kann dort vermutlich ohne Probleme einen Abschnitt zur kostenlosen Benutzung zur Verfügung stellen, den man dann eben nicht sauber hält. Sollen sie doch in ihrem Müll sitzen, wenn sie nicht aufräumen oder zahlen wollen.

Das geht bei der Klamm nicht. Die Leute müssen genau da durch durch die Schlucht und die muss sicher sein und das kostet.
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#23

Etwas daneben - wie das manchmal meine Art ist - ist die Höllentalklamm. Neulich in München an der Isar entlang spaziert, steht da plötzlich die Höllentalangerhütte auf der Praterinsel, als hätte ich mich verlaufen. Ist mit dem Telefon fotografiert, aber kein iPhone. Aha .
   
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#24

Ich wusste nicht mal, dass es in München eine Praterinsel gibt. Pardauz. Aber da der Wiener Platz gleich nebenan ist, bot sich das vermutlich an.

Und konntest Du rauskriegen, was diese (die Hütte) dort für einen Zweck erfüllt?
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#25

(26.08.2017, 14:31)PuK schrieb:  Gibt es eigentlich auch schon Klammwanderungen für Liegendkranke? Innocent

Nicht so erstrebenswert, aber gibt es.
Wenn man am Eingang in die Almbachklamm (nahe Berchtesgaden) zu lange in der Marmorkugelmühle zugeschaut hat,
wird es einem vllt. später noch schwindlig und stürzt wie der Wildbach "obi" (keine Baumarktwerbung)

Hat man viel Glück, kommt man liegend durch die Klamm 

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#26

(14.09.2017, 12:39)Sophie schrieb:  Ich wusste nicht mal, dass es in München eine Praterinsel gibt. Pardauz. Aber da der Wiener Platz gleich nebenan ist, bot sich das vermutlich an.

Und konntest Du rauskriegen, was diese (die Hütte) dort für einen Zweck erfüllt?

Darf ich?
Die ist jetzt ein Erinnerungsstück an die "gute alte Zeit".
Sie ist eingebunden in ein "unbandiges" Alpines Museum und erinnert an die Zeit,
als Berghütten noch Schutzhütten waren.

Auf der Praterinsel ist die Bundesgeschäftsstelle des DAV

[Bild: https://www.davplus.de/arsv.1431005495/u...loseup.jpg ]   [Bild: https://live-cdn.alpenverein.de/chameleo...d78456.jpg ]
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#27

(14.09.2017, 08:51)Sophie schrieb:  Ist vielleicht nicht ganz vergleichbar.

Stimmt. Vielleicht. Deshalb ja die Klage, damit das mal verbindlich festgestellt wird, ob es rechtens ist.
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#28

(14.09.2017, 13:25)Lueginsland schrieb:  Darf ich?
Die ist jetzt ein Erinnerungsstück an die "gute alte Zeit".
Sie ist eingebunden in ein "unbandiges" Alpines Museum und erinnert an die Zeit,
als Berghütten noch Schutzhütten waren.

Auf der Praterinsel ist die Bundesgeschäftsstelle des DAV

[Bild: https://www.davplus.de/arsv.1431005495/u...loseup.jpg ]   [Bild: https://live-cdn.alpenverein.de/chameleo...d78456.jpg ]

Ach so. Ja, danke. Das ergibt einen Sinn. Bei Gelegenheit mal besuchen.
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#29

(14.09.2017, 15:28)PuK schrieb:  Stimmt. Vielleicht. Deshalb ja die Klage, damit das mal verbindlich festgestellt wird, ob es rechtens ist.

Was dem einen recht ist, ist dem andern billig. 

 
Mit Sicherheit kostet der Unterhalt eines alpinen Weges durch eine Klamm eine Menge.
Die Begehbarkeit wird wohl nicht zu dringlichen Grundbedürfnissen gehören, also .....
wer sicheren Zugang zum Naturschauspiel möchte muss eben dafür berappen.
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#30

(14.09.2017, 16:10)Lueginsland schrieb:  Was dem einen recht ist, ist dem andern billig. 

Was soll denn der Link beweisen? Das ist ein Urteil des Oldenburger Verwaltungsgerichts, mithin ein erstinstanzliches, von vor drei Jahren.

Das Urteil in meinem Post ist vom BVerwG, also dem BGH der Verwaltungsgerichte. Und ein höchstrichterliches Urteil zum Thema gab es bisher nicht, sondern das Urteil des BVerwG wurde erst neulich gesprochen. Die unteren Verwaltungsgerichte werden sich ab jetzt daran orientieren.

Und sonst so: Sicher kostet das Geld. Und die Gemeinde Garmisch-Partenkirchen gehört nicht zu den bedürftigen Gemeinden in Deutschland. Um es mit der Kanzlerin zu sagen: "Die schaffen das!"
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