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Partnachklamm nur noch von 8 bis 18 Uhr begehbar
#1

Zitat:Bayerische Verfassung, Art. 141
(3) 1Der Genuß der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur, insbesondere das Betreten von Wald und Bergweide, das Befahren der Gewässer und die Aneignung wildwachsender Waldfrüchte in ortsüblichem Umfang ist jedermann gestattet. 2Dabei ist jedermann verpflichtet, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen. 3Staat und Gemeinde sind berechtigt und verpflichtet, der Allgemeinheit die Zugänge zu Bergen, Seen, Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten freizuhalten und allenfalls durch Einschränkungen des Eigentumsrechtes freizumachen sowie Wanderwege und Erholungsparks anzulegen.

Gemerkt? Da steht nichts davon, dass die Gemeinde für den Naturgenuss Geld verlangen darf.

Genau das, das Eintrittsgeld* nämlich, ist aber der Knackpunkt. Die Gemeinde Garmisch-Partenkirchen verlangt Eintrittsgeld, und deshalb hat sie ein Problem mit der Versicherung, wenn sie die Klamm nachts offen lässt.
Und nein, das hat natürlich gar nichts damit zu tun, dass man dadurch Ein-Tages-Touren auf die Zugspitze unmöglich macht und so den Betrieb der Bergbahn ankurbeln will.

Link: SZ 

Wenn eine Gemeinde ein Museum hinstellt, es mit Kunstwerken oder sonstigen Ausstellungsstücken bestückt und dann Eintritt verlangt, gut. Dann hat die Gemeinde etwas geleistet. Wenn sie eine Straßenbahn- oder Buslinie bereitstellt und dafür Fahrpreise verlangt, auch gut. Das kostet alles Geld.

Aber für "Gottes" freie Natur sollte niemand Eintritt verlangen dürfen, auch nicht die zuständige Gebietskörperschaft. Weil sie nämlich genau gar nichts dafür kann, dass da eine Schlucht ist. Und gerade bei Garmisch-Partenkirchen trifft es keine bedürftige Gemeinde. Die haben auch ohne diese Wegelagerei mehr als genug Geld.
________
* 5 €  für Erwachsene ohne Ermäßigung übrigens
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#2

(24.08.2017, 12:54)PuK schrieb:  ________
* 5 €  für Erwachsene ohne Ermäßigung übrigens

Sakra   Hammer 
Kurz vor der €-Umstellung hatte ich, mit Besuch aus dem Norden, 2,-DM als Erwachsener bezahlt.
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#3

Überhaupt kein Grund für Sakra und den Schläger/Hammer, aber schon gar keiner!!

Kürzlich wurde im BR ein kleiner Film gezeigt zur Sanierung der Partnachklamm.
Wenn man diesen sieht, bekommt man Verständnis, dass Eintritt zu verlangen ist
und € 5,00 angemessen sind.

http://www.br.de/mediathek/video/sendung...html#&time =

Der Eistobel koscht nix, ist auch schön ---  http://www.eistobel.de/  !
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#4

(24.08.2017, 14:56)Lueginsland schrieb:  Überhaupt kein Grund für Sakra und den Schläger/Hammer, aber schon gar keiner!!

Kürzlich wurde im BR ein kleiner Film gezeigt zur Sanierung der Partnachklamm.
Wenn man diesen sieht, bekommt man Verständnis, dass Eintritt zu verlangen ist
und € 5,00 angemessen sind.

http://www.br.de/mediathek/video/sendung...html#&time =

Der Eistobel koscht nix, ist auch schön ---  http://www.eistobel.de/  !

In der Verfassung ist aber von "jedermann" und von der "Allgemeinheit" die Rede. Nicht von "jedermann, wenn er Geld hat" und nicht von der "Allgemeinheit, wenn sie den verlangten Eintrittspreis zahlen kann".

Außerdem muss das nicht saniert werden. Das Ding ist ohne menschliches Zutun entstanden und wenn ein Erdrutsch das Ding zuschüttet, dann war es das halt, dann muss man das auch nicht wieder künstlich herstellen. Gott hat's gegeben, und Gott hat's genommen. Einfach raushalten, und in 100.000 Jahren gibt es dann irgendwo in der Nähe eine neue Schlucht.
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#5

(24.08.2017, 15:01)PuK schrieb:  Gott hat's gegeben, und Gott hat's genommen.

Und das von einem Atheisten Lol
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#6

(24.08.2017, 15:36)Klartexter schrieb:  Und das von einem Atheisten Lol

Man muss den Leser da abholen, wo er ist. Und "Ignostiker" bitte.
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#7

(24.08.2017, 12:54)PuK schrieb:  
Zitat:Bayerische Verfassung, Art. 141

(3) 1Der Genuß der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur, insbesondere das Betreten von Wald und Bergweide, das Befahren der Gewässer und die Aneignung wildwachsender Waldfrüchte in ortsüblichem Umfang ist jedermann gestattet. 2Dabei ist jedermann verpflichtet, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen. 3Staat und Gemeinde sind berechtigt und verpflichtet, der Allgemeinheit die Zugänge zu Bergen, Seen, Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten freizuhalten und allenfalls durch Einschränkungen des Eigentumsrechtes freizumachen sowie Wanderwege und Erholungsparks anzulegen.

Gemerkt? Da steht nichts davon, dass die Gemeinde für den Naturgenuss Geld verlangen darf.

Was ich gemerkt habe ist der Umstand, dass Du Artikel 141 nur sehr gekürzt wiedergibst. Liest man ihn vollständig, dann sieht das schon etwas anders aus:

Zitat:(1) 1Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist, auch eingedenk der Verantwortung für die kommenden Generationen, der besonderen Fürsorge jedes einzelnen und der staatlichen Gemeinschaft anvertraut. 2Tiere werden als Lebewesen und Mitgeschöpfe geachtet und geschützt. 3Mit Naturgütern ist schonend und sparsam umzugehen. 4Es gehört auch zu den vorrangigen Aufgaben von Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts,



Boden, Wasser und Luft als natürliche Lebensgrundlagen zu schützen, eingetretene Schäden möglichst zu beheben oder auszugleichen und auf möglichst sparsamen Umgang mit Energie zu achten,


die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten und dauerhaft zu verbessern,


den Wald wegen seiner besonderen Bedeutung für den Naturhaushalt zu schützen und eingetretene Schäden möglichst zu beheben oder auszugleichen,


die heimischen Tier- und Pflanzenarten und ihre notwendigen Lebensräume sowie kennzeichnende Orts- und Landschaftsbilder zu schonen und zu erhalten.

(2) Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts haben die Aufgabe,


die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und der Natur sowie die Landschaft zu schützen und zu pflegen,


herabgewürdigte Denkmäler der Kunst und der Geschichte möglichst ihrer früheren Bestimmung wieder zuzuführen,


die Abwanderung deutschen Kunstbesitzes ins Ausland zu verhüten.

(3) 1Der Genuß der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur, insbesondere das Betreten von Wald und Bergweide, das Befahren der Gewässer und die Aneignung wildwachsender Waldfrüchte in ortsüblichem Umfang ist jedermann gestattet. 2Dabei ist jedermann verpflichtet, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen. 3Staat und Gemeinde sind berechtigt und verpflichtet, der Allgemeinheit die Zugänge zu Bergen, Seen, Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten freizuhalten und allenfalls durch Einschränkungen des Eigentumsrechtes freizumachen sowie Wanderwege und Erholungsparks anzulegen.

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Doc...ayVerf-141 


Die rot markierten Textpassagen kosten den Staaat bzw. der Gemeinde Geld, das sollte man nicht vergessen. Lueginsland hat das ja schon ins Thema eingebracht.
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#8

(24.08.2017, 16:22)Klartexter schrieb:  Was ich gemerkt habe ist der Umstand, dass Du Artikel 141 nur sehr gekürzt wiedergibst. Liest man ihn vollständig, dann sieht das schon etwas anders aus:
Die rot markierten Textpassagen kosten den Staaat bzw. der Gemeinde Geld, das sollte man nicht vergessen. Lueginsland hat das ja schon ins Thema eingebracht.

Der Staat hat auch noch viele andere Aufgaben. Diese finanziert er aus allgemeinen Steuern.

Oder hast du schon mal bei der Bundeswehr Eintritt bezahlt oder kennst du jemanden, der dort Eintritt bezahlt hat? Nicht, gell. Und trotzdem gibt es sie, seit mehr als 60 Jahren schon.
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#9

(24.08.2017, 16:39)PuK schrieb:  Oder hast du schon mal bei der Bundeswehr Eintritt bezahlt oder kennst du jemanden, der dort Eintritt bezahlt hat? Nicht, gell. Und trotzdem gibt es sie, seit mehr als 60 Jahren schon.

Ich war W18, in der Zeit haben andere Altersgenossen einen beruflichen Aufstieg in die Wege geleitet und am Monatsende hatten die ein Vielfaches meiner 90 Mark Wehrsold auf dem Konto. Der Eintritt in die Bundeswehr war also ziemlich teuer 

Abgesehen davon ist die Bundeswehr ein künstliches Gebilde, von der steht auch nichts in der Bayerischen Verfassung! Tongue
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#10

(24.08.2017, 16:22)Klartexter schrieb:  Die rot markierten Textpassagen kosten den Staaat bzw. der Gemeinde Geld, das sollte man nicht vergessen. Lueginsland hat das ja schon ins Thema eingebracht.

Es ist schon verständlich, dass in Zeiten von sich überschlagenden Rekordmeldungen bei den Steuereinnahmen der Staat bei immer mehr Themen die Hand extra aufhält. Die Kombo Perso+Reisepass kostet inzwischen auch knapp 100 Euronen.

Martin
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