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Sanierung des Theaters Augsburg
#31

(25.10.2016, 17:58)Phantomias schrieb:  So begründet die Stadtjuristin ihr "Nein" zum Bürgerbegehren 

Jämmerlicher ist selten ein Bürgerbegehren gescheitert und noch nie standen dessen Initiatoren so blamiert da wie nun Kurt Idrizovic und seine Kumpane. Es war doch für den halbwegs Rechtskundigen von Anfang an klar, dass die Fragestellung samt Begründung einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten werden.
Dass nun aber ein Drittel der gesammelten Stimmen mehr oder weniger gefaked waren, ist ein echter Skandal. Die Initiatoren haben viel Geld ausgegeben, um junge Leute  Unterschriften sammeln zu lassen, da sie sich selbst  zu schade dafür waren. Dabei ist es offensichtlich zu gravierenden Unregelmäßigkeiten gekommen, die die Initiatoren billigend in Kauf genommen haben.
Das Ergebnis des gescheiterten Begehren ist: Die Augsburger Bürger sind nicht daran interessiert, die notwendige Sanierung ihres Theaters zu verhindern. Deswegen geht auch die von Einzelnen immerzu wiederholte Forderung nach einem Ratsbegehren völlig an der Sache vorbei. Was sollte man den Bürger denn eigentlich fragen? Es gibt zur geplanten Sanierung derzeit weit und breit keine Alternative. Wer diese nicht will, sollte dann bitteschön auch sagen, dass er das Augsburger Stadttheater für überflüssig hält.

Tja, ganz so einfach ist es nicht, wie Sie es darstellen mit den 'halbwegs Rechtskundigen', denen von Anfang an klar gewesen sei, dass Fragestellung und Begründung einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten würde, denn die Argumentation, die die Stadtjuristin sich aus den Fingern saugt (meines Erachtens nicht gedeckt vom Wortlaut des Art. 18 a GO), ist von  diesen (halbwegs Rechtskundigen) nie genannt worden. Zwinker


Aber egal, fest steht, dass dies ein jämmerliches Bürgerbegehren war, falsch von der Fragestellung her, schlecht organisiert, lustlos betrieben.

Ein Ratsbegehren wäre in diesem Fall eine gute Sache gewesen. Eigentlich genau der Fall, wofür diese Regelung mit dem Art. 18a, der eine Bürgermitbestimmung einführte, vorgesehen war. Oder was glauben Sie Phantomias was der Stadtrat sonst entscheiden lassen soll mittels eines Ratsbegehrens, wenn nicht eine unerwartete Millionenbelastung künftiger Haushalte über Stadtratsperioden hinweg?

Fakt ist: Diese Sanierung wird dafür sorgen, dass viele andere wichtige Projekte nicht in Angriff genommen werden können. Einige so einen Sanierungsstau erfahren werden wie er jetzt auch von Ihnen bzgl. des Theater begeklagt wurde. Wenn nicht noch schlimmer der Augsburger Stadtwald austrocknet, was das Aussterben von Tier- und Pflanzenarten bedeuten würde.

Das Theater schafft es erstaunlicherweise (oder auch nicht - es ist ja seine Profession) sich selbst als unerersetztlich über alle Sparten hinweg zu inszenieren. Weil die meisten keinen blassen Dunst von Kultur haben, dies aber ungern eingestehen, lassen sie sich davon anstecken, dass dieses Stadttheater genau in dieser Form in diesem Bau so unendlich wichtig für die Stadt und deren kulturelle Ausrichtung sei. Ein schöner Mythos.

Es hat bis heute keine Bereitschaft für irgendwelche Einsparungen erkennen lassen. Sie wurde auch nicht eingefordert. Eigentlich ein Unding. Aber es wird hingenommen. Mitnichten würde ein Verwerfen dieser Theatersanierungslösung eine völlig Aufgabe von Theater in Augsburg bedeuten.

Das ist genau so eine Angstmache wie sie vor dem Königsplatzumbau hinsichtlich der wegfallenden Zuschüsse betrieben wurde - von Einzelnen, die immer gerne das absegnen, was die Stadtverwaltung, was die Stadtwerke, was der Stadrat so ausheckt. Bislang waren Augsburger Bürger wachsam und haben engagiert die Weichen richtig gestellt. Zum Wohle der Stadt. Dass die Theatersanierung in so dilettantische Hände geriet...

Dass es zur beschlossenen Sanierung keine Alternative gibt, DAS hat der Stadtat zu vertreten, weil er eine Alternative gar nicht andenken wollte. Weil von vornherein der Erhalt eines Vierspartenhauses auch während der Sanierungszeit und der Verbleib am Kennedyplatz Wunsch der Politik war. Ein teurer Wunsch. Es ist eine reichlich linke Tour, von Bürgern, die sich hinsichtlich der Belastung der künftigen Haushalte Sorgen machen auch um Auswirkungen auf andere Bereiche des PFLICHTAUFGABENgebiets der Kommune Augsburg - denn darauf sei doch auch ein weiteres Mal verwiesen, dass die Stadt vom Gesetzgeber zugewiesene Aufgaben zu erfüllen hat, zu denen die Betreibung eines Stadttheater gerade NICHT gehört - zu fordern, alternative Lösungen aufzuzeigen.

Haben wir auch kein Brot mehr so laben wir uns (besser ein kleiner Teil der Bürger) immerhin an Kuchen. Wer ihn sich halt leisten kann und wem er schmeckt.
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#32

(27.10.2016, 07:42)Sophie schrieb:  Aber egal, fest steht, dass dies ein jämmerliches Bürgerbegehren war, falsch von der Fragestellung her, schlecht organisiert, lustlos betrieben.

Meines Erachtens war das Ganze nur der Profilierung einiger Wichtigtuer geschuldet. Denn der ganze zeitliche Ablauf hat klar gezeigt, dass die Initiatoren in keiner Weise ein besseres Konzept zusammen mit der Stadt erarbeiten wollte, es ging hier immer nur um die eigene Vorstellung, wie das Theater saniert werden müsse. Und nur nebenzu bemerkt: Keiner der Initiatoren hat auch nur die geringsten fachlichen Kenntnisse in Bezug auf Theatersanierungen!

(27.10.2016, 07:42)Sophie schrieb:  Das ist genau so eine Angstmache wie sie vor dem Königsplatzumbau hinsichtlich der wegfallenden Zuschüsse betrieben wurde - von Einzelnen, die immer gerne das absegnen, was die Stadtverwaltung, was die Stadtwerke, was der Stadrat so ausheckt. Bislang waren Augsburger Bürger wachsam und haben engagiert die Weichen richtig gestellt. Zum Wohle der Stadt. Dass die Theatersanierung in so dilettantische Hände geriet...

Dass es zur beschlossenen Sanierung keine Alternative gibt, DAS hat der Stadtat zu vertreten, weil er eine Alternative gar nicht andenken wollte. Weil von vornherein der Erhalt eines Vierspartenhauses auch während der Sanierungszeit und der Verbleib am Kennedyplatz Wunsch der Politik war.

Es ist ein Merkmal der Demokratie, Sophie, dass man Personen in Gremien wählt, die dann stellvertretend für jeden einzelnen Wähler deren Interessen wahrnehmen. Diese Leute haben auch mehr Informationen und Hintergrundwissen, wenn bestimmte Entscheidungen zu fällen sind. Beim Königsplatz hat es seinerzeit dazu geführt, dass durch die jahrelange Verzögerung erhebliche Kostensteigerungen die Folge waren. Ich erinnere auch gerne daran, dass nach dem Ideenwettbewerb wiederum jede Menge Kritik und Befürchtungen geäußert wurden, gerade hinsichtlich Kaiserhofkreuzung und Aufhebung der Einbahnregelungen. Da wurde das totale Chaos prognostiziert - und auf das warten wir noch heute!

Der Augsburger Bürger ist nicht wachsamer als Bürger anderer Orte, eher halten sich manche Bürger für kompetenter in bestimmten Fragen als die eigentlichen Fachleute. Mit den richtigen Verbindungen zur örtlichen Monopolpresse lässt sich da schnell mal Stimmung gegen etwas aufbauen. Man stelle sich nur vor, Herr Wengert hätte seinerzeit den Königsplatz so sperren lassen, wie es heute der Fall ist. Die damalige Opposition und die Monopolzeitung hätten ihn in der Luft zerissen. Schon der Slogan Tunnel statt Chaos zeigte die Stoßrichtung, obwohl bei der ursprünglichen Planung der Individualverkehr in keiner Weise geändert worden wäre!

Beim Theater läuft es ähnlich, da werden bestehende Tatsachen einfach ignoriert, statt dessen werden "Lösungen" propagiert, die angeblich um vieles billiger wären als die beschlossene Sanierungslösung. Speziell die Unterschriftensammler haben da teilweise die Tatsachen verdreht bis zum geht nicht mehr! Von daher freut mich das Scheitern umso mehr.

Übrigens würde es wenig Sinn machen, zum wählen zu gehen, wenn ich per se dem zu wählenden Gremium Unfähigkeit unterstelle. Rauch
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#33

(27.10.2016, 11:19)Klartexter schrieb:  Es ist ein Merkmal der Demokratie, Sophie, dass man Personen in Gremien wählt, die dann stellvertretend für jeden einzelnen Wähler deren Interessen wahrnehmen. Diese Leute haben auch mehr Informationen und Hintergrundwissen, wenn bestimmte Entscheidungen zu fällen sind. Beim Königsplatz hat es seinerzeit dazu geführt, dass durch die jahrelange Verzögerung erhebliche Kostensteigerungen die Folge waren. Ich erinnere auch gerne daran, dass nach dem Ideenwettbewerb wiederum jede Menge Kritik und Befürchtungen geäußert wurden, gerade hinsichtlich Kaiserhofkreuzung und Aufhebung der Einbahnregelungen. Da wurde das totale Chaos prognostiziert - und auf das warten wir noch heute!

Der Augsburger Bürger ist nicht wachsamer als Bürger anderer Orte, eher halten sich manche Bürger für kompetenter in bestimmten Fragen als die eigentlichen Fachleute. Mit den richtigen Verbindungen zur örtlichen Monopolpresse lässt sich da schnell mal Stimmung gegen etwas aufbauen. Man stelle sich nur vor, Herr Wengert hätte seinerzeit den Königsplatz so sperren lassen, wie es heute der Fall ist. Die damalige Opposition und die Monopolzeitung hätten ihn in der Luft zerissen. Schon der Slogan Tunnel statt Chaos zeigte die Stoßrichtung, obwohl bei der ursprünglichen Planung der Individualverkehr in keiner Weise geändert worden wäre!

Beim Theater läuft es ähnlich, da werden bestehende Tatsachen einfach ignoriert, statt dessen werden "Lösungen" propagiert, die angeblich um vieles billiger wären als die beschlossene Sanierungslösung. Speziell die Unterschriftensammler haben da teilweise die Tatsachen verdreht bis zum geht nicht mehr! Von daher freut mich das Scheitern umso mehr.

Übrigens würde es wenig Sinn machen, zum wählen zu gehen, wenn ich per se dem zu wählenden Gremium Unfähigkeit unterstelle. Rauch

Ein Merkmal des Kommunalrechts in Bayern ist aber auch das Mitwirkungsrecht des Bürgers nach Art. 18 a GO via Bürgerbegehren und Bürgerentscheid. Und dieser ist tatsächlich eingeführt worden, obwohl das alles so ist, wie du sagst, lieber Klartexter. Wie kommt's?

Der Bürger darf tatsächlich auch etwas ablehnen, was Fachleute für gut und richtig befinden. So wie ein erwachsenes Kind sich keinen Schal umbinden muss, wenn die Mutter sagt, dass das bei eisigen Temperaturen und kräftigen Wind vllt. evtl. vorteilhafter sein würde. Ist halt so, auch wenn man's kaum fassen mag.

Und manchmal sind dann solche Entscheidungen reine Glücksfälle.

Zum Königsplatz ist noch anzumerken, dass der fatal error der Wengertregierung war, den Unsinn, der Planung von vor 30 Jahren fortsetzen zu wollen. Ein Tunnel wäre die  schlechtere Lösung gegenüber der jetzigen gewesen, aber immer noch um Vieles besser als das, was man damals geplant hatte.

Über die Wachsamkeit von Bürgern anderer Kommunen bin ich nicht informiert. Ich  fand aber im Wesentlichen gut, was der Augsburger Bürger durch sein Engagement bislang verhindert oder auch ermöglicht hat.

Der letzte Satz ist so eine Sache. Man muss dem Gremium ja nicht per se Unfähigkeit unterstellen um in wenigen Einzelfragen eine andere Haltung einzunehmen.

Und genau das lässt das demokratische Mittel des Bürgerbegehrens zu. Weshalb an Bürgerbegheren schlecht was auszusetzen ist,  es sei denn man ist eben aus grundsätzlichen Erwägungen - fehlende Fachkompetenz - dagegen.
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#34
Bug 

(27.10.2016, 07:42)Sophie schrieb:  Tja, ganz so einfach ist es nicht, wie Sie es darstellen mit den 'halbwegs Rechtskundigen', denen von Anfang an klar gewesen sei, dass Fragestellung und Begründung einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten würde, denn die Argumentation, die die Stadtjuristin sich aus den Fingern saugt (meines Erachtens nicht gedeckt vom Wortlaut des Art. 18 a GO), ist von  diesen (halbwegs Rechtskundigen) nie genannt worden. Zwinker

Meinen Sie? :)  Ich zumindest hatte immer zwei Gründe für die rechtliche Unzulässigkeit dieses Bürgerbegehrens genannt, nämlich die unzulässige Einschränkung der städtischen Haushaltshoheit und die irreführende Begründung des Begehrens. Letzteres haben die Stadtjuristen ja nun auch so gesehen - und zwar gleich wegen einer ganzen Latte von Punkten.
Neu für mich ist allerdings, dass die Fragestellung eines Bürgerbegehrens zwingend so formuliert sein muss, dass der Bürger mit "ja" antwortet, wenn er dem Begehren zustimmt. Aber wenn das tatsächlich so ist, wäre dies ja ein krasser Anfängerfehler der Sanierungsgegner, die sich angeblich auch juristisch beraten ließen.

Haben Sie  übrigens die entsprechende Stellungnahme der Stadt  gelesen?  

Zitat:Die juristische Prüfung der Fragestellung erfolgte in eigener Zuständigkeit der Stabstelle Recht. Vorgabe Gribls war es, im Falle einer Auslegung immer zugunsten der Initiatoren zu entscheiden. „Wo es rechtlich aber zu einer klaren Beurteilung kommt, muss diese natürlich auch zu Grunde gelegt werden“, so der OB.

Die reine Formulierung der Frage „Sind Sie dafür, dass die Stadt Augsburg die Sanierung des Theaters trotz angespannter Haushaltslage über Neuverschuldung finanziert?“ bewerten die Juristen als nicht zulässig. Hier wurde zwar wohlwollend interpretiert, dass jede Art der Neuverschuldung gemeint sein könnte. (Das neue Finanzierungskonzept sieht vor, dass Kredite nicht direkt für die Sanierung, sondern für andere Projekte aufgenommen werden, und die Sanierung durch die so entstehenden Rücklagen finanziert wird.) Ebenso wurde wohlwollend davon ausgegangen, dass die Frage nicht direkt den Haushalt der Stadt tangiert – das wäre ein Ausschlusskriterium für einen Bürgerentscheid gewesen.

Jedoch zielt das Gesetz darauf ab, dass die Bürger im Sinne der Initiatoren die Frage mit „Ja“ beantworten. Das, so die Juristen, sei hier nicht gegeben. Wer im Sinne des Bürgerbegehrens abstimmen möchte, müsste „Nein“ ankreuzen. So sei dem Bürger nicht auf den ersten Blick ersichtlich, ob er mit seiner Entscheidung für oder gegen die Sanierung des Theaters abstimme. Darüber hinaus suggeriere die Frage die Möglichkeit von Alternativen. Diese würden aber nicht aufgezeigt.


Das Thema Haushaltssatzung wurde zu Gunsten der Sanierungsgegner bewertet, weil OB Gribl unbedingt vermeiden wollte, dass das kürzlich geänderte Finanzierungskonzept als Ursache für die Unzulässigkeit genannt wird. Gribl nahm damit seinen Gegnern schlauerweise die Gelegenheit zur politischen Gegenattacke, die ja kurzzeitig bereits angelaufen war. Sie erinnern sich sicher.
In Wahrheit ist dies aber natürlich die zentrale Schwachstelle der Fragestellung, die das Verwaltungsgericht  - so es damit befasst worden wäre - niemals hätte durchgehen lassen. Ein Nein beim Bürgerentscheid käme einem Verbot jeglicher Schuldenaufnahme gleich. Dieser Zusammenhang wurde  durch das neue Finanzierungskonzept nochmals überdeutlich. Solche Einschränkungen der Haushaltshoheit lässt § 18a III GO nicht zu. Die städtischen Juristen deuten das klugerweise nur an, es gab ja auch so mehr als ausreichend Gründe, das Begehren als unzulässig abzulehnen.
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#35

(27.10.2016, 14:39)Sophie schrieb:  Zum Königsplatz ist noch anzumerken, dass der fatal error der Wengertregierung war, den Unsinn, der Planung von vor 30 Jahren fortsetzen zu wollen. Ein Tunnel wäre die  schlechtere Lösung gegenüber der jetzigen gewesen, aber immer noch um Vieles besser als das, was man damals geplant hatte.

Ein Tunnel wäre eine Katastrophe, denn ein solches Loch würde die Stadtmitte nun 50 Jahre lang verschandeln. Wengert konnte seinerzeit nichts anderes planen, da er in der Luft zerrissen worden wäre, hätte er über die heutige Lösung nur laut nachgedacht. Selbst als die damaligen Planer schüchtern vorschlugen, den kleinen Bypass zwischen Schaezlerstraße und Adenauer Allee zu schließen, gab's bereits einen Aufstand.
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#36

>>Jedoch zielt das Gesetz darauf ab, dass die Bürger im Sinne der Initiatoren die Frage mit „Ja“ beantworten.<<

Da hätte ich gerne eine Quelle dazu gehabt, wo das so geregelt ist. Denn aus dem Gesetzestext (Art. 18 a Abs. 4 GO)
>>Das Bürgerbegehren muss bei der Gemeinde eingereicht werden und eine mit Ja oder Nein zu entscheidende Fragestellung und eine Begründung enthalten sowie bis zu drei Personen benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten.<< ist das auf keinen Fall ersichtlich. Gemäß einem Merkblatt zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden gibt es keine Durchführungsverordnung, nach Art. 18 a Abs. 17 GO können Gemeinden allerdings Näheres durch Satzung regeln. Gibt es eine städtische zu Bürgerbegehren? Regelt diese das so mit der Fragestellung und wenn ja warum?

Ich bin nämlich der Meinung, dass man mittels eines Bürgerbegehrens auch einfach einen Stadtratsbeschluss überprüfen lassen können muss.

Und da muss das Begehren doch eigentlich gar keine Stellung beziehen, außer der, dass die Bürger ihre Meinung dazu kund tun sollen. Die Begründung lautet in diesem Fall, dass aufgrund der besonderen Bedeutung und der Auswirkungen auf die Zukunft und die Inivestitionen im Pflichtaufgabenbereich das Votum der Bürger eingeholt werden soll . Die Fragestellung ist ganz klar und verständlich. Um sie zu beantworten bedarf es mitnichten der Kenntnis über die Meinung der Initiatoren des Begehrens. Jedenfalls ist die Frage wesentlich weniger verwirrend dals was man wegen dieser unsinnigen Regelung, die der 18a Abs 4 meiner Ansicht nach gar nicht hergibt, schon an abenteuerilchen Konstruktionen vorgelegt bekommen hat nach dem Motto: Sind Sie dafür, dass sie dagegen sind. ..
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#37

"Das Bürgerbegehren zur Theatersanierung ist gescheitert "

Ein guter Tag für Augsburg und ein Ende dieses unrühmlichen Trauerspiels. Seine Höhepunkte: Die Entsendung bezahlter Häscher zum Stimmenfang in die Innenstadt. Die Einlassungen eines stadtbekannten Wichtigtuers, der sich für einen Theatersanierungsexperten hält, kaum daß er einmal am Theater vorbeigegangen ist. Die "Expertise" eines Herrn Rösener, der das Theater kein einziges Mal von innen gesehen hat. Der Vorwurf des Gefälligkeitsgutachtens vom selben werten Herrn, nachdem die Stadt Augsburg den TÜV mit einem substantiellen Gutachten beauftragt hatte. Wir geben jedes Jahr einen gut 5-stelligen Betrag für verschiedene Baugutachten aus - wenigstens weiß ich jetzt, welcher "Gutachter", oder besser, Scharlatan, ganz gewiß kein einziges Stückchen von diesem Kuchen bekommen wird.

Das Theater ist ja nicht erst seit gestern sanierungsbedürftig, es wurde jahrzehntelang nur geflickschustert. Meines Wissens existierte bereits unter Breuer ein finanzierter Sanierungsplan, der aus irgendwelchen politischen Gründen nicht umgesetzt wurde. Die Architektur des Theaters ist - auch meines Wissens - einzigartig in Deutschland, ein weiteres Theatergebäude dieser Bauart gibt es erst wieder in Tschechien.

Ich wiederhole mich: Ein guter Tag für Augsburg!
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#38

(27.10.2016, 18:57)messalina schrieb:  Ich glaube, es gibt keine?
http://www.augsburg.de/buergerservice-ra...rzeichnis/ 
Unter 1. Gemeindeverfassung und allgemeine Verwaltung steht jedenfalls keine.

Vielleicht haben die Väter der Gemeindeordnung ja nur gemeint, sie hätten das reingeschrieben, dass die Frage im Sinn der Antragsteller mit JA zu beantworten ist? [Bild: http://www.bollywoodchat.org/chat/emotic...age011.gif ]

Weil im Artikel 18a Absatz 12 Satz 2 steht nämlich:

"Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet."

Woanders ist es ja meistens so, dass Anträge eine Mehrheit brauchen und bei Stimmengleichheit abgelehnt sind, oder? Bei einer Fragestellung, die man aber mit NEIN beantworten muss, hätte sich das Bürgerbegehren irgendwie eine "halbe Stimme" Vorteil verschafft und würde bei Stimmengleichheit gewinnen.

Interessanter Ansatz. In der Tat könnte das so gefolgert werden. Nur dass es eben bei neutralen Formulierungen - siehe oben, vollkommen egal ist, ob die Begehrler dafür oder dagegen sind. Sie könnten auch unterschiedlicher Meinung sein. Sie wollen halt den Bürgern diese Frage stellen, die der Stadtrat selbst entschieden hat oder entscheiden will...

Soll heißen: Es müsste doch auch möglich sein, dass ein Bürgerentscheid die Bürgerschaft befragt, ohne ein konkretes Ergebnis zu wünschen.

Angenommen eine kleinere Gemeinde gönnt sich ein Hallenbad, weil ein Bauunternehmer ihr das 'günstig' hinstellt. Da kann es Bedenken geben, wegen der Folgekosten. Der Gemeinderat beschließt den Bau. Teile der Bürgerschaft sagen: Ist nicht klar, ob da eine Mehrheit dafür ist, wenn ja, sperren wir uns nicht, wenn nein, dann soll der GR die Finger davon lassen:

Fragestellung: Sind Sie dafür, dass das geplante Hallenbad errichtet wird? Ja oder Nein.  Ich verstehe ehrilch gesagt nicht ganz, warum es so sein muss, dass man den Begehrlern ein Ja zuschustern wil. Und bei Gleichstand ist halt abgelehnt.

Wegen der aufoktroyierten Fragestellung für die es ein Ja, geben muss, ergeben sich doch genau die hirnrissigen Fragestellungen, ob die Bürger dafür sind, dass der Bau unterbleibt.
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#39

(27.10.2016, 18:57)messalina schrieb:  Ich glaube, es gibt keine?
http://www.augsburg.de/buergerservice-ra...rzeichnis/ 
Unter 1. Gemeindeverfassung und allgemeine Verwaltung steht jedenfalls keine.

Vielleicht haben die Väter der Gemeindeordnung ja nur gemeint, sie hätten das reingeschrieben, dass die Frage im Sinn der Antragsteller mit JA zu beantworten ist? [Bild: http://www.bollywoodchat.org/chat/emotic...age011.gif ]

Weil im Artikel 18a Absatz 12 Satz 2 steht nämlich:

"Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet."

Woanders ist es ja meistens so, dass Anträge eine Mehrheit brauchen und bei Stimmengleichheit abgelehnt sind, oder? Bei einer Fragestellung, die man aber mit NEIN beantworten muss, hätte sich das Bürgerbegehren irgendwie eine "halbe Stimme" Vorteil verschafft und würde bei Stimmengleichheit gewinnen.


Grundsätzlich ist es so, dass der Bürger bei der Fragestellung ohne Vorkenntnisse sofort wissen muss, worüber er abstimmt und welche Konsequenzen das hat. Das war bei diesem Bürgerbegehren nicht gegeben, da sowohl Fragestellung als auch Begründung um den heißen Brei herumredeten und mit Halbwahrheiten und Weglassungen operierten.
Grund für dieses verkorkste Bürgerbegehren ist der Umstand, dass die IKSA-Leute wohl selbst nicht so recht wussten, was sie eigentlich wollen bzw. sich darüber nicht einig waren. Die Stadtfinanzen sind diesen Leuten doch im Grunde egal; einige (Fischer, Gier und Bommas) haben ihr persönliches Hühnchen mit Gribl zu rupfen, Idrizovic ist ein selbstverliebter Egomane und die anderen zwei (Lippert als Quotenfrau) wollten auch mal wichtig sein. Und im Hintergrund schwebte der DAZler mit seinen kruden Theaterthesen.
Die Finanzierung wurde zum Thema gemacht, weil man glaubte, dass man damit die Leute (vor allem die bildungsfernen Schichten) mobilisieren kann. Das ungeliebte, aber beneidete, von der Stadt gehätschelte Theater sollte geopfert werden, damit Gribl endlich mal richtig eins drauf kriegt. Das war die Phantasie der alten Herren und ihrer Dame.
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#40

(27.10.2016, 18:47)Lumpensammler schrieb:  Die Entsendung bezahlter Häscher zum Stimmenfang in die Innenstadt.

Meine Mutter erzählte mir heute, daß sie auf dem Plärrergelände von denen angegangen wurde. Pack, elendes!
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