24.03.2018, 19:26
(24.03.2018, 19:02)leopold schrieb: Langsam ziehe ich Ihre Medienkompetenz wirklich in Zweifel. Das Wort "angeblich" beinhaltet ja bereits eine journalistische Distanzierung und "mit hoher Wahrscheinlichkeit" ist lediglich die von der EU verwendete und von der FAZ zitierte Sprachregelung.
Sie haben doch gar keine Ahnung, über welche Erkentnisse die Geheimdienste bereits verfügen. Anscheinend hat sich ja nun diesbezüglich etwas geändert. Die Medien können nur weitergeben, was man ihnen mitteilt. Und das haben sie getan, nicht mehr und nicht weniger.
Zu Unrecht, zu Unrecht, werter BWLMediensachverständiger
Aha, "anscheinend" statt "angeblich". Stammt das von Ihnen oder von der SZ?
Ähmmm ... haben Sie mehr Ahnung als ich über die Erkenntnisse der Geheimdienste?
Und richtig, die Medien tun nicht mehr als nur wiederzugeben, was man ihnen mitteilt. Sie könnten das ja in Frage stellen, mit mehr als dem Wörtchen "angeblich", das so als Feigenblatt dient. Und das ist es auch, was ich mit damit meinte. Man würgt gerade noch ein "angeblich" hervor.
Ehrlich, außer in den ARD-Tagesthemen vor etwa einer Woche habe ich in keinem der großen Leitmedien eine ernstzunehmende und klare Infragestellung dieser unsäglichen "Beweisführung" gelesen.
Gut, ich hab vielleicht nicht alle gelesen, aber der eindeutig überwiegende Tenor ist "schuldig aufgrund fehlender Beweise und fehlender anderer plausibler Möglichkeiten".