Treffpunkt Königsplatz
P2P-Abmahnungen: BGH entschärft Beweislast für Anschlussinhaber - Druckversion

+- Treffpunkt Königsplatz (https://treffpunkt-koenigsplatz.de)
+-- Forum: Boulevard (https://treffpunkt-koenigsplatz.de/forumdisplay.php?fid=21)
+--- Forum: Computer & Internet (https://treffpunkt-koenigsplatz.de/forumdisplay.php?fid=11)
+--- Thema: P2P-Abmahnungen: BGH entschärft Beweislast für Anschlussinhaber (/showthread.php?tid=941)



P2P-Abmahnungen: BGH entschärft Beweislast für Anschlussinhaber - Martin - 07.03.2017

Zitat:Ein wegen angeblicher Tauschbörsennutzung abgemahnter Anschlussinhaber kann nicht verpflichtet werden, den Computer seiner Familienmitglieder auf möglicherweise vorhandene P2P-Software zu durchsuchen, entschied der BGH.

Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/P2P-Abmahnungen-BGH-entschaerft-Beweislast-fuer-Anschlussinhaber-3645455.html 

Gut, dass den Massenabmahnern endlich der Hahn zugedreht wird.

Martin


RE: P2P-Abmahnungen: BGH entschärft Beweislast für Anschlussinhaber - forest - 07.03.2017

Just am Rande betreffend Gerichtssprak:


Zitat:"nicht Sache des Beklagten, die gegen ein Eingreifen der tatsächlichen Vermutung für die Haftung sprechenden Umstände zu beweisen"

(BGH)

Da wird man zum Rindvieh Wiederkäuer, bis man das der Reihe nach verdaut hat. Muh!


RE: P2P-Abmahnungen: BGH entschärft Beweislast für Anschlussinhaber - forest - 07.03.2017

(07.03.2017, 14:20)forest schrieb:  Just am Rande betreffend Gerichtssprak:

Also langsam:

Zitat:"nicht Sache des Beklagten, die gegen ein Eingreifen der tatsächlichen Vermutung für die Haftung sprechenden Umstände zu beweisen"

- da gibts Umstände, die für die Haftung sprechen; er soll also haften
- dann gibts eine Sache des Beklagten; der soll also was machen oder lassen
- dann gibts ein Eingreifen; wahrscheinlich gegen die Umstände - oder doch gegen die Vermutung?
- dann gibts noch die tatsächliche Vermutung; Vermutung einer Tatsache?

Puh! Ich hör jetzt auf; vielleicht später wieder. :s
Wer kriegts verständlich auf die Reihe?



Ah, jetzt vielleicht:

Der Beklagte muß nicht beweisen, daß es keine Umstände gibt, für die er vermutlich haftbar ist.


RE: P2P-Abmahnungen: BGH entschärft Beweislast für Anschlussinhaber - Sophie - 07.03.2017

Also Fakt ist doch aber auch, dass millionenfach Raubkopien angefertigt werden. Es kennt doch jeder mindestens eine Person in seinem Bekanntenkreis, der solche hat.

Interessant ist, dass sich fast niemand etwas dabei denkt, weil Urheberrecht einfach niemand interessiert solange er nicht selbst einer ist.

Wie sollen sich die Firmen denn gegen illegales Downloaden schützen?

Beim Auto ist es so, dass man sich zwar damit herausreden kann, nicht gefahren zu sein und ein Familienmitglied nicht denunzieren muss, aber dann muss man halt ein Fahrtenbuch führen.

Wie sähe die Alternative für den PC aus?

Der Anschlussinhaber muss sich verpflichten von allen Usern seines Anschlusses Listen von Seitenaufrufen anfertigen und vorlegen zu lassen? Ansonsten haftet er eben doch?


RE: P2P-Abmahnungen: BGH entschärft Beweislast für Anschlussinhaber - PuK - 07.03.2017

(07.03.2017, 20:52)Sophie schrieb:  Also Fakt ist doch aber auch, dass millionenfach Raubkopien angefertigt werden. Es kennt doch jeder mindestens eine Person in seinem Bekanntenkreis, der solche hat.
Interessant ist, dass sich fast niemand etwas dabei denkt, weil Urheberrecht einfach niemand interessiert solange er nicht selbst einer ist.
Wie sollen sich die Firmen denn gegen illegales Downloaden schützen?
Beim Auto ist es so, dass man sich zwar damit herausreden kann, nicht gefahren zu sein und ein Familienmitglied nicht denunzieren muss, aber dann muss man halt ein Fahrtenbuch führen.
Wie sähe die Alternative für den PC aus?
Der Anschlussinhaber muss sich verpflichten von allen Usern seines Anschlusses Listen von Seitenaufrufen anfertigen und vorlegen zu lassen? Ansonsten haftet er eben doch?

Fakt ist außerdem, dass die, die sich so was illegal runterladen, auch die sind, die verhältnismäßig viel legal kaufen. Ich kenne da mehrere, die zwar jede Menge "illegale" Filme haben, aber auch statistisch zehn oder fünfzehn Bundesbürger ausgeleichen, die gar keine Filme kaufen. Mehr als die Hälfte aller Deutschen kaufte nämlich noch im Jahr 2015 laut Statista gar keine DVDs oder Blu-Rays .

Die Konzerne ("Firmen" lässt einen immer an den Mittelstand und nicht an etwas wie Bertelsmann denken) müssten sich nicht "schützen". Wenn sie es schafften, das gesamte Angebot irgendwo zentral zur Verfügung zu stellen. Und zwar in HD, mit Features wie der Originaltonspur und mit Untertiteln. Das ist nämlich das Problem bei den Bezahlvideos. Nirgends gibt es legal alles, manches gibt es gar nicht, und man müsste sich demzufolge bei mehreren Portalen anmelden. Was nicht im Sinne des Geldbeutels, nicht im Sinne der Datensparsamkeit und auch nicht im Sinne der Bequemlichkeit ist. Pirate Bay ist einfach von der Breite des Angebots und von der Bequemlichkeit her nicht zu schlagen. Auch von der Qualität her nicht. Anstatt eines DRM-verdongelten Streming-Videos in zweifelhafter Qualität gibt es ganze Images von DVDs und BRs zu laden, die man sich nur noch brennen oder ins Dateisystem einhängen muss. Und das ist dann qualitativ 1:1 die Scheibe und nicht zermatschtes DRM-Flash.

Die Leute wären bereit zu zahlen, wenn es entsprechende Angebote gäbe.

Zu den letzten drei Zeilen: Keine Ahnung, wie man das vernünftig juristisch lösen kann. Wahrscheinlich gar nicht, weil das Problem ganz woanders liegt. Das Problem ist das fragmentierte, unvollständige, unbequeme, aufgrund der Fragmentierung unterm Strich teure, qualitativ meist mangelhafte legale Angebot.

Und wer über P2P was anderes als Dinge runterlädt, die unter der GPL stehen, dem ist sowieso nicht zu helfen. Profis laden von One-Click-Hostern, und zwar ohne sich dort einen Account zu eröffnen. Sie laden mit gedrosselter Geschwindigkeit im Free-Modus mit Programmen wie dem jDownloader. Man wird erwachsener, man entwickelt Geduld. Was soll's, wenn die Geschwindigkeit irgendwo in der Nähe eines 56-k-Modems tröpfelt? SIcherheit geht vor Geschwindigkeit. (Und außerdem läuft man sonst wieder in das Problem der Fragmentierung des Angebots rein. Man hat bei dem einem OCH bezahlt und kann da jetzt in einer Geschwindigkeit downloaden, dass die Leitung glüht. Jetzt kriegt man aber in irgendeinem Blog Links zu einem FIlm, der einen auch interessiert. Aber sie zeigen alle auf einen anderen OCH. Jetzt da auch noch bezahlen? Oder einfach grundsätzlich gar nicht, und die niedrigere Geschwindigkeit in Kauf nehmen? Natürlich letzteres, ist ja auch sicherer. Jeder Bezahlvorgang hinterlässt Spuren.) Einfach jDownloader in den Autostart und in ein paar Tagen ist selbst eine Blu-Ray fertig. Wenn irgendwas auffliegen sollte, ist nur der Betreiber des OCH dran, siehe Kim "Dotcom" Schmitz, und allenfalls die Uploader, sofern Logfiles beschlagnahmt wurden, aber nicht die Downloader.

Und das ganze Urheberrecht ist sowieso höchst fragwürdig, weil einseitig und auf Zuruf der Lobbys entstanden und später mit den "Körben" der Urheberrechtsreform noch kaputtreformiert. Die Konsumenten kommen in diesem Rechtsgebiet allenfalls als Parasiten vor, die man auf diesem juristischen Weg in mit Medienkonzernen symbiotische Wesen zwangsveredeln möchte.

Ich persönlich bin ja eher ein Anhänger der urheberrechtlichen "Versendungstheorie". Es kann durchaus sein, dass du die Theorie noch nicht kennst, es ist nämlich meine eigene. Sie besagt grob, dass sich das Urheberrecht an einem Filmwerk spätestens dann "versendet" hat, wenn es ein einziges Mal im Free-TV gelaufen ist. Denn dann hätte es jeder, der den Sender wenigstens theoretisch empfangen konnte, auch aufnehmen können, es hätte ihn niemand daran gehindert. Ab diesem Zeitpunkt ist nach der Versendungstheorie die freie Vervielfältigung und Weiterverteilung legal. Davor gibt es einen Graubereich; die Versendungstheorie im engeren Sinn ist also auf ältere Filme limitiert.

Diskussionswürdig wäre, ob auch schon ein In-den-Verkehrbringen als Kauf- oder Leih-DVD einen analogen Fall zum klassischen Versendungsfall bedeuten könnte. Denn ein Kumpel des Raubkopieres hätte den Film ja in der Videothek leihen können und den Raubkopierer zum kostenlosen Mitgucken einladen. Noch bevor der Film im Free-TV, sogar noch bevor er im Pay-TV gelaufen ist, Es wäre also unter bestimmten Umständen legal gewesen, schon dann den Film umsonst zu konsumieren. Ich würde das persönlich einfach auch mit unter den Versendungsfall subsummieren, Aber ganz sicher bin ich mir da nicht. Und ich weiß nicht mal, warum. Stringent wäre es.