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EU-Umsatzsteuerreform im Online-Handel - Druckversion

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EU-Umsatzsteuerreform im Online-Handel - Martin - 31.05.2021

Zitat:Im Rahmen des sogenannten „Digitalpakets“ wird auf EU-Ebene die Einführung eines neuen Mehrwertsteuersystems mit weitreichenden Änderungen für den grenzüberschreitenden Online-Handel mit Verbrauchern vorangetrieben. Zum 01.07.2021 werden im B2C-Fernabsatz die bisher geltenden Umsatzsteuer-Lieferschwellen in der EU aufgehoben und - jenseits einer Kleinstunternehmerschwelle – Steuerbeträge direkt im Lieferland geschuldet. Was Online-Händler nun wissen sollten und wie sie sich auf die Änderungen vorbereiten können, lesen Sie in diesem Beitrag.

Quelle: https://www.it-recht-kanzlei.de/eu-umsatzsteuerreform-online-handel-juli-2021.html 

Konkret heißt das: Man benötigt ab sofort für jedes belieferte EU-Land eine eigene VAT-ID und muss in diesen Ländern zusätzlich eine Umsatzsteuererklärung abliefern. Für die VAT-ID benötigt man einen Steuerberater im Zielland oder eine deutsche Kanzlei mit Dependancen im Ausland. Das ist in Summe mit erheblichen Kosten verbunden. Ein wichtiger Vorteil des grenzübergreifenden Handels geht damit verloren.

Martin