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Die Altlasten des IS - Druckversion

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Die Altlasten des IS - FCAler - 15.04.2019

Handy verrät IS-Braut: Hamburgerin lebte mit Dennis Cuspert 

Zitat:Ein verlorenes Handy zeigt offenbar das Leben einer Deutschen als Ehefrau von wichtigen IS-Kämpfern. Die Frau war mit Deso Dogg alias Dennis Cuspert liiert und lebt heute unbehelligt in Hamburg.


Ja die Wonne-Bräute sind wieder da!

Zurück zu den "Futter-Trögen" in Deutschland.   Jubel


Zitat:Genau 24.634 Dateien waren auf dem Samsung-Handy, und sie bringen nun eine 34-jährige Hamburgerin offenbar in Erklärungsnot. Die Frau lebte in Raqqa und Homs in Syrien, lebte an der Seite zweier bekannter IS-Kämpfer und betrieb einen Propaganda-Kanal, wie ihr Handy verraten soll. Fotos zeigen sie mit Kalaschnikow. Das berichtet die libanesische  Journalistin Jenan Moussa im arabischen Sender Al Aan TV.

Die Frau hat nun sogar ihr Kopftuch abgelegt und arbeitet neueren Einträgen in sozialen Netzwerken zufolge selbständig in der Kosmetikbranche. Einmal Sharia und zurück. Auf Anfragen von t-online.de hat sie nicht geantwortet, aber ihren Account bei Instagram gelöscht. 

Die Story beginnt mit den Daten eines gefundenen Handys, die der Journalistin Moussa zugespielt wurden. Moussa von Al Aan TV ist bekannt für ihre investigativen Berichte über die Terrormiliz. 36 Gigabyte Fotos, Videos, Tickets, PDFs. Bei der wochenlangen Auswertung der Dateien stieß sie schnell darauf, dass die Frau mit zwei bekannten Deutschen zusammen war.

Moussa erklärt, dass sie zunächst gedacht habe, die Besitzerin sei tot. "Ich war schockiert, als ich darauf stieß, dass sie unbehelligt in Hamburg lebt." 

Zumindest bisher gibt es keine Ermittlungen der Hamburger Staatsanwaltschaft gegen die Frau, erklärte eine Sprecherin auf Anfrage von t-online.de. Zu möglichen Ermittlungen nach den Enthüllungen wollte die Behörde sich nicht äußern: "Allgemein gesprochen nehmen wir solche Informationen zur Kenntnis und reagieren entsprechend."

Die Bundesanwaltschaft erklärte, dass sie unter Abwägung von Aspekten wie Persönlichkeitsrechten Betroffener und Gefährdung von Ermittlungsverfahren keine Angaben macht – außer in besonders gelagerten Einzelfällen.

Es ist aber auch keine strafbare Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, mit einem IS-Kämpfer im selbsterklärten "Kalifat" eheähnlich zusammengelebt zu haben. Der BGH entschied das im März 2018: Wer dort nur als Hausfrau, Gattin oder Mutter lebt, hat nicht direkt den Terror unterstützt. Manche Dateien auf dem Handy könnten die Hamburgerin aber belasten.