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Neues Polizeigesetz in Bayern - Druckversion

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RE: Neues Polizeigesetz in Bayern - sobinichhalt - 15.05.2018

(15.05.2018, 00:42)Klartexter schrieb:  Mit denen ist wohl die AfD gemeint Lol

Falsch gedacht, Ihnen wird das Lachen schon noch vergehen.  Yes


RE: Neues Polizeigesetz in Bayern - sobinichhalt - 15.05.2018

(15.05.2018, 00:21)Michl schrieb:  Oha, du versprichst dir einen AfD-Job in der Staatskanzlei  Clown 

Ich bin grundsätzlich für alles offen, gerade politisch muss sich einiges ändern, das wäre mit mir möglich. Zwinker

Zitat:Des wird nix - geh lieber ins Bett und arbeite morgen wieder analog, auch wenn du nur 
den von Nahles erkämpften Mindestlohn dafür bekommst. 
Und auch nicht das JC  belügen, Herr zukünftiger Landtagsabgeordneter  Lol

Sie wiederholen sich ständig, dadurch wird es nicht richtiger. Da ist es eben wie mit Ihrer politischen Meinung, keinerlei Substanz dahinter, diese ewige Toleranz zündet, bis wieder was in die Luft fliegt, die Opfer tun mir jetzt schon leid.


RE: Neues Polizeigesetz in Bayern - Michl - 15.05.2018

(15.05.2018, 13:02)messalina schrieb:  ......
Sophie hat es geschrieben: "Gut, es braucht dazu immer noch eines richterlichen Beschlusses."

Wofür braucht es "immer" was?
Einen Richter brauchts, der BELIEBIG eine Freiheitsentziehung bestimmen kann. 

https://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.jeder-kann-drohende-gefahr-sein-csu-verschaerft-gefaehrder-gesetz-knast-fuer-alle.6ea62e4f-4456-4283-8064-34b0b9a80f83.html  

Jeder kann "drohende Gefahr" sein
CSU verschärft Gefährder-Gesetz: Knast für alle?


Zitat:Wer – aus welchem Grund auch immer – als Gefährder klassifiziert wurde, von dem eine "drohende Gefahr" ausgeht, verliert zahlreiche Grundrechte. So kann er ohne sein Wissen abgehört werden, die Polizei darf also Handygespräche, WhatsApp, Skype & Co. mitschneiden. Er darf eine elektronische Fußfessel verpasst bekommen, die Alarm schlägt, wenn er vorab definierte Sperrbereiche betritt oder verlässt. Und er kann vorsorglich in Haft genommen werden – theoretisch sogar unendlich lang. ......

In der richterlichen Entscheidung ist die Dauer der Freiheitsentziehung zu bestimmen. Sie darf nicht mehr als drei Monate betragen und kann jeweils um längstens drei Monate verlängert werden." Eine an anderer Stelle von der CSU so vehement geforderte Obergrenze sieht diese prophylaktische Inhaftierung nicht vor. Theoretisch kann ein Richter die Haft also beliebig oft um jeweils bis zu drei Monate verlängern - und das völlig ohne Anklage, Prozess oder Urteil.



RE: Neues Polizeigesetz in Bayern - forest - 15.05.2018

(15.05.2018, 10:24)Sophie schrieb:  Gut, es braucht dazu immer noch eines richterlichen Beschlusses. Aber auch die richterliche Unabhängigkeit ist leicht unterwandert bzw. in wenigen Jahren sind die unabhängigen gegen freiwillig linientreue ausgetauscht.

Ich weiß auch nicht, wie und aus welchem Grund man solche massiven Eingriffe für gut und richtig befinden kann. Da greift die Paranoia offenbar schon massiv um sich.

Zitat:Der SPD-Landtagsabgeordneten Florian Ritter wird wegen seiner Haltung zum Polizeigesetz der Staatsregierung bedroht und zwar von einem leitenden Polizeibeamten. Leute wie ihm würde er "auch mal eine in die F..... hauen wollen", schrieb der Polizist an Ritter über Facebook. Er solle sich schämen und künftig ganz ruhig bleiben, "solche Leut wie Sie gehören weg".

Von Internettrollen sei er einiges gewöhnt, sagt Ritter, von einem leitenden Polizeibeamten habe er das nicht erwartet. Der Verfasser der Nachricht ist Mitglied der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), sitzt im Hauptpersonalrat und ist im Vorstand der Bayerischen Polizeistiftung. "Ich wundere mich, dass solche Leute in solchen Positionen sitzen", sagt Ritter.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/polizeiaufgabengesetz-polizist-bedroht-spd-abgeordneten-1.3980205 

So fängt es an. Herrn Ritter kenne ich als verständigen und bedächtigen MdL, Pasinger Gegend. Der schießt nicht aus der Hüfte, eher gezielt und dann nicht besonders scharf, aber wenn, dann trifft er.


RE: Neues Polizeigesetz in Bayern - Der Seher - 16.05.2018

http://www.sueddeutsche.de/bayern/polizeiaufgabengesetz-in-bayern-im-ueberblick-1.3973927 
Hier mal ein Artikel aus der SZ, der ein bisschen was zusammenfasst.
Vor allem die Anwendung der "erweiterten DNA" ist gut. Das kann viele sinnlose Ermittlungen ersparen.


RE: Neues Polizeigesetz in Bayern - SilverSurfer - 16.05.2018

Sind doch auf den 1. Blick vernünftige Sachen dabei... Innocent


RE: Neues Polizeigesetz in Bayern - Der Seher - 16.05.2018

(16.05.2018, 14:26)messalina schrieb:  Ja stimmt. Also ich finde es gut, dass die Polizei jetzt endlich diese Messermänner wegen drohender Gefahr einfach so rannehmen und monatelang wegsperren kann, bevor die wieder jemand abgestochen haben.

Ich hoffe nur, die tun das dann auch wirklich mal, damit sich das herumspricht unter denen? [Bild: https://treffpunkt-koenigsplatz.de/images/smilies/nanu.gif] Ab wann gilt denn jetzt das neue Gesetz?

Was soll denn schon wieder diese Didaktik mit Messermänner usw?

Die DNA gezielte Fahndung nach z. B Vergewaltigen (z. B. blond, Europäer) hat doch was.


RE: Neues Polizeigesetz in Bayern - Don Cat - 16.05.2018

@ silversurfer und messalina
Hoffentlich geratet ihr dann mal nicht in eine Situation, bei der ihr oder eure Lieben aufgrund von des schwammigen Begriffs "drohender Gefahr" massiv und zu unrecht von der Staatsmacht in euren Rechten beschnitten werdet.
Das geht schneller als man denkt. Und jetzt argumentiert bloß nicht mit: "Ich habe nichts zu verbergen, bla, bla ..."!


RE: Neues Polizeigesetz in Bayern - PuK - 16.05.2018

(16.05.2018, 14:26)messalina schrieb:  Ja stimmt. Also ich finde es gut, dass die Polizei jetzt endlich diese Messermänner wegen drohender Gefahr einfach so rannehmen und monatelang wegsperren kann, bevor die wieder jemand abgestochen haben.

Ich hoffe nur, die tun das dann auch wirklich mal, damit sich das herumspricht unter denen? [Bild: https://treffpunkt-koenigsplatz.de/images/smilies/nanu.gif] Ab wann gilt denn jetzt das neue Gesetz?

Verschieden. Ich weiß nicht mal, welche Fassung verabschiedet wurde. Die Beschlussempfehlung  (PDF) des Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport oder dieser Entwurf  (auch PDF) und wo sind ggf. die Unterschiede? Das wäre viel zu lesen und man bräuchte das alte PAG  daneben, sonst bleibt einiges unverständlich. Beim Überfliegen habe ich die Daten 25. Mai 2018, also schon bald, und 1. Januar 2019, da wäre noch ein bisschen hin, gefunden. Ich schließe aber nicht aus, dass es noch mehr Daten für einzelne Artikel gibt. Außerdem muss es noch im Staatsanzeiger veröffentlicht werden. Da sehe ich noch nichts , aber das kriegen sie hin bis 25. Mai. Die Mainpost wirbt damit, den Wortlaut zu haben. Wenn man von Google kommt, kann man die Paywall umgehen. Suchstring:

Code:
mainpost pag

Das ist aber nur die Präambel aus dem Entwurf (A bis D), nicht das Gesetz selbst.


RE: Neues Polizeigesetz in Bayern - Sophie - 16.05.2018

(16.05.2018, 14:26)messalina schrieb:  Ja stimmt. Also ich finde es gut, dass die Polizei jetzt endlich diese Messermänner wegen drohender Gefahr einfach so rannehmen und monatelang wegsperren kann, bevor die wieder jemand abgestochen haben.

Ich hoffe nur, die tun das dann auch wirklich mal, damit sich das herumspricht unter denen? [Bild: https://treffpunkt-koenigsplatz.de/images/smilies/nanu.gif] Ab wann gilt denn jetzt das neue Gesetz?

Wann droht denn von einem 'Messermann' Gefahr?

Wenn es das Mitführen eines Messers ist, dann sind auch viele Bajuwaren dran. Alle wegsperren mindestens Monate wenn nicht Jahre.

Dann nähern wir uns allmählich meinem Vorschlag an, wie man zu der geringst möglichen Kriminalität gelangen kann: Alle Männer wegsperren.

Um sie ganz auszumerzen: Auch alle Frauen wegsperren.