RE: Volksabstimmung in der Schweiz - sobinichhalt - 04.03.2018
(04.03.2018, 20:21)leopold schrieb: Ah, der Herr hat sich informiert? Dann sollte Ihnen die Aussichtslosigkeit Ihres Unterfangens ja mittlerweile bewusst sein. Das Schöne ist, solange Leute wie Sie die typischen AfD- Wähler sind, haben wir anderen nichts zu befürchten.
Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg.
Die AfD scheint Ihnen mächtig Angst einzujagen!? Machen Sie sich nichts draus, noch bleibt alles beim Alten. Wenn aber die Union nicht zu einer konservativen Politik zurückfindet, die SPD weiterhin für den Machterhalt den Steigbügelhalter macht, stehen die Chancen auf eine baldige Veränderung gar nicht so schlecht.
Besser wäre es, Vernunft würde einkehren, was aber, wie man an Ihnen erkennen kann, wohl nicht eintreten wird.
RE: Volksabstimmung in der Schweiz - Michl - 04.03.2018
(04.03.2018, 23:37)sobinichhalt schrieb: Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg.
Die AfD scheint Ihnen mächtig Angst einzujagen!? Machen Sie sich nichts draus, noch bleibt alles beim Alten. Wenn aber die Union nicht zu einer konservativen Politik zurückfindet, die SPD weiterhin für den Machterhalt den Steigbügelhalter macht, stehen die Chancen auf eine baldige Veränderung gar nicht so schlecht.
Besser wäre es, Vernunft würde einkehren, was aber, wie man an Ihnen erkennen kann, wohl nicht eintreten wird.
Ich muss Leopold zustimmed zitieren :
"Das Schöne ist, solange Leute wie Sie die typischen AfD- Wähler sind, haben wir anderen nichts zu befürchten."
Geh besser schlafen Manni, morgen früh gehts doch auch für dich zur Arbeit?!?
RE: Volksabstimmung in der Schweiz - sobinichhalt - 04.03.2018
(04.03.2018, 23:49)Michl schrieb: Ich muss Leopold zustimmed zitieren :
"Das Schöne ist, solange Leute wie Sie die typischen AfD- Wähler sind, haben wir anderen nichts zu befürchten."
Geh besser schlafen Manni, morgen früh gehts doch auch für dich zur Arbeit?!?
Ich habe Ihnen Ihre Beweise geliefert. Ihnen fällt nichts anderes ein, sich hier als Wichtigtuer aufzuspielen.
Was zu sagen, Argumente, haben Sie keine mehr, ausgespielt, verloren, nur noch armselig vor sich hin stammelnt.
RE: Volksabstimmung in der Schweiz - Michl - 05.03.2018
(04.03.2018, 23:56)sobinichhalt schrieb: Ich habe Ihnen Ihre Beweise geliefert. Ihnen fällt nichts anderes ein, sich hier als Wichtigtuer aufzuspielen.
Was zu sagen, Argumente, haben Sie keine mehr, ausgespielt, verloren, nur noch armselig vor sich hin stammelnt.
Deine "Beweise" waren keine!
Kuck nach, streng dich an, gib dir Mühe.....vllt erkennst du es?!?
Jetzt nicht gleich kläffen, nur weil ich dich an deinen Job morgen erinnert habe
Leute wie du machen bestimmt Karriere
RE: Volksabstimmung in der Schweiz - sobinichhalt - 05.03.2018
(05.03.2018, 00:13)Michl schrieb: Deine "Beweise" waren keine!
Kuck nach, streng dich an, gib dir Mühe.....vllt erkennst du es?!?
Jetzt nicht gleich kläffen, nur weil ich dich an deinen Job morgen erinnert habe
Leute wie du machen bestimmt Karriere
Da brauchen Sie sich keine Sorgen machen, um die eigentliche Sache geht es Ihnen längst nicht mehr.
Ich finde, der öffentlich-rechtliche Rundfunk steckt in Schwierigkeiten, die müssen sich gesund schrumpfen, das ist ihre einzige Überlebenschance, und das drastisch.
Klar, die haben die Politik im Rücken, aber trotzdem tut sich was, langsam, aber sicher.
RE: Volksabstimmung in der Schweiz - Udo - 05.03.2018
(04.03.2018, 20:11)Klartexter schrieb: Zitat:sobinichhalt:
Es stimmt doch, das GG kann man ändern. Dass Ihnen das nicht passt, verstehe ich ja, aber so ist es nun mal.
Dazu bedarf es aber einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag, und die hat die AfD nicht, was auch gut ist. Denn deren bisherige Aktivitäten im Bundestag wären mit Kindergarten noch freundlich beschrieben.
vorher:
Zitat:sobinichhalt
Das kann man doch ändern, mit einer qualifizierten Mehrheit.
qualifizierten Mehrheit.
Zitat:Qualifizierte Mehrheit
Die qualifizierte Mehrheit ist bei wichtigen Entscheidungen im Parlament oder in sonstigen Gremien eine Mehrheit, die über die einfache Mehrheit hinausgeht. Der Anteil der Zustimmung der Stimmberechtigten wird vorher festgelegt, zum Beispiel die Zweidrittel- oder Dreiviertelmehrheit. Für Verfassungsänderungen bedarf es nach dem Grundgesetz einer Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Bundestages und der Stimmen des Bundesrates. In der Mehrzahl der Fälle reicht für die Abstimmung im Bundestag die einfache Mehrheit, das ist die Mehrheit der in einer Abstimmung anwesenden Abgeordneten.
Deutscher Bundestag
Sobinichhalt hat es also völlig richtig dargestellt.
Es ist eine ganz andere Frage, ob es eine Mehrheit der Abgeordneten dafür gibt.
und
Zitat:Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) als Bundesverfassung kann nur durch ein den Text des Grundgesetzes ausdrücklich änderndes Bundesgesetz mit den Stimmen von zwei Dritteln der Mitglieder des Deutschen Bundestages und mit zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates geändert werden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungs%C3%A4nderung
RE: Volksabstimmung in der Schweiz - Plimm - 06.03.2018
Was bischn du für a Dampfplauderer?
RE: Volksabstimmung in der Schweiz - sobinichhalt - 06.03.2018
(06.03.2018, 01:14)Plimm schrieb: Was bischn du für a Dampfplauderer?
Wo er recht hat, der Udo, hat er doch recht. Ist es nicht so?
RE: Volksabstimmung in der Schweiz - leopold - 06.03.2018
Sobinichhalt hat das geschrieben, was sowieso jeder weiß, und Udo hat es nochmal ausführlich wiederholt. Insofern hat Plimm recht.