Treffpunkt Königsplatz
Zweifel an tödlichem Schlag - Druckversion

+- Treffpunkt Königsplatz (https://treffpunkt-koenigsplatz.de)
+-- Forum: Allgemeine Diskussionen (https://treffpunkt-koenigsplatz.de/forumdisplay.php?fid=1)
+--- Forum: Schwaben und Bayern (https://treffpunkt-koenigsplatz.de/forumdisplay.php?fid=39)
+---- Forum: Augsburger Themen (https://treffpunkt-koenigsplatz.de/forumdisplay.php?fid=2)
+---- Thema: Zweifel an tödlichem Schlag (/showthread.php?tid=3786)



RE: Zweifel an tödlichem Schlag - Martin - 15.12.2019

(15.12.2019, 14:55)Klartexter schrieb:  Reden Sie kein Stuss, Martin! Er ist hier geboren, nur weil seine Eltern auch eine andere Staatsangehörigkeit haben, hat auch er diese. Aber Fakt ist, dass er Deutscher ist, und da verbietet das Grundgesetz aus gutem Grund sowohl Ausbürgerung wie Abschiebung .

Dies ist durchaus zulässig, Klartexter. Es fehlt alleine der politische Wille:

Zitat:Der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit ist hingegen nach Art. 16 Abs. 1 S. 2 GG zulässig; dieser darf jedoch nur auf Grund eines Gesetzes eintreten und zudem nur dann gegen den Willen des Betroffenen, wenn er dadurch nicht staatenlos wird.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Ausb%C3%BCrgerung 

Diese Tat wäre spätestens der Anlass, solche Maßnahmen endlich zu ergreifen. Soll er sich doch im Libanon unter seinesgleichen austoben.

Martin


RE: Zweifel an tödlichem Schlag - Pony_und_Kleid - 15.12.2019

(15.12.2019, 16:32)Martin schrieb:  Dies ist durchaus zulässig, Klartexter. Es fehlt alleine der politische Wille:

Genau so ist es. Das wollte ich gestern schon schreiben, aber mir kam was dazwischen und dann habe ich es vergessen. 

Die deutsche Staatsangehörigkeit kann jemandem durchaus entzogen werden. Aber nur, wenn er dadurch nicht staatenlos wird. Völlig richtig. 

Das trifft aber in diesem Fall nicht zu, weil er ja noch zwei andere Staatsangehörigkeiten hat. Also geht es in diesem speziellen Fall. Man muss es nur wollen als Behörde.

Nebenbei: Momentan steht der Typ nur unter Verdacht. Und wir schreiben hier schon, als wäre ein Gerichtsurteil gefällt worden, in dem festgestellt wurde, dass er tatsächlich der Täter war. Das sollten wir also eigentlich unterlassen. Denn jeder gilt als unschuldig, selbst wenn er in U-Haft sitzt, bis seine Schuld gerichtlich festgestellt wurde.


RE: Zweifel an tödlichem Schlag - messalina - 15.12.2019

(15.12.2019, 16:37)Pony_und_Kleid schrieb:  ... Und wir schreiben hier schon, als wäre ein Gerichtsurteil gefällt worden, in dem festgestellt wurde, dass er tatsächlich der Täter war. Das sollten wir also eigentlich unterlassen. ...

Ach eigentlich ist es ja glaub schon fast egal was wir schreiben, also ich meine du und ich und Martin. Weil wir sind sowieso nur am hetzen und werden bald gesperrt. Dabei habe ich doch gar nichts gemacht? Nanu

Achja, das Video das Martin neulich verlinkt hat von dem älteren Augsburger hat jetzt schon über 236.000 Klicks! Bald fast so viel wie Augsburg Einwohner hat. Der Interviewer hat nen YouTube-Kanal  und hat auch noch andere da interviewt. Auch eine Frau die schon 25 Jahre Kampfsport macht, und auch die hat Angst.


RE: Zweifel an tödlichem Schlag - leopold - 15.12.2019

(15.12.2019, 15:48)Der Seher schrieb:  Guter Hinweis. Danke. Ich hoffe sie halten sich dran.
Sie schreiben von der schlechten Qualität des Videos. Das ist richtig. Es war halt ne Dashcam eines Taxifahrers.
Und dann erzählen Sie was von Kameras bei Banken und zur Überwachung im öffentlichen Raum. Vollkommen Themenfremd.

Eigentlich wollte er nur unterbringen, was er daheim für eine tolle Anlage hat. Kennen Sie ihn immer noch nicht?


RE: Zweifel an tödlichem Schlag - leopold - 15.12.2019

(15.12.2019, 16:28)Martin schrieb:  Sprach der intrigante Oberhetzer und Forenzerstörer.

Martin

Ich habe die Aussagen Klartexters mit großer Genugtuung gelesen.  Die Luft wird langsam dünn für Sie und Ihre politischen Ansichten, wenn man das überhaupt noch so nennen will.


RE: Zweifel an tödlichem Schlag - Klartexter - 15.12.2019

(15.12.2019, 16:37)Pony_und_Kleid schrieb:  Genau so ist es. Das wollte ich gestern schon schreiben, aber mir kam was dazwischen und dann habe ich es vergessen. 

Die deutsche Staatsangehörigkeit kann jemandem durchaus entzogen werden. Aber nur, wenn er dadurch nicht staatenlos wird. Völlig richtig.

Art 16 

(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden.

Da gibt es rein gar nichts dran zu deuteln! Denn bisher gibt es auch kein Gesetz, welches hier eine Ausnahme erlaubt. Was Du hier treibst ist übelste Desinformation und Hetze. Martin und Du - ihr ruft nach einem starken Führerstaat, nicht wörtlich, aber sinngemäß. Sei froh, dass es den zum Glück nicht gibt, denn für Dich und Deine "Aggregatzustände" würde das nichts Gutes für Dich bedeuten!


RE: Zweifel an tödlichem Schlag - Martin - 15.12.2019

(15.12.2019, 17:42)leopold schrieb:  Ich habe die Aussagen Klartexters mit großer Genugtuung gelesen.  Die Luft wird langsam dünn für Sie und Ihre politischen Ansichten, wenn man das überhaupt noch so nennen will.

Sie meinen hier das wiederholen zu können, was Sie im Blick bereits erfolgreich zerstört haben? Irrtum.

Martin


RE: Zweifel an tödlichem Schlag - Klartexter - 15.12.2019

(15.12.2019, 17:22)messalina schrieb:  Ach eigentlich ist es ja glaub schon fast egal was wir schreiben, also ich meine du und ich und Martin. Weil wir sind sowieso nur am hetzen und werden bald gesperrt. Dabei habe ich doch gar nichts gemacht? Nanu

Ja, die Ausrede hatten nach 1945 auch sehr viele! Sie stellen hier ja auch nur ganz unschuldsvoll Beiträge aus "Ihrer" Twittergruppe oder von vk rein, denen immer eines gemein ist: Sie hetzen und verbreiten Fake News. Natürlich sind die Aussagen nicht von Ihnen, aber Sie verbreiten sie munter weiter. Deshalb sind Sie auch nicht so unschuldig, wie Sie sich geben. Höflich ausgedrückt würde ich Sie als Brunnenvergifterin bezeichnen.


RE: Zweifel an tödlichem Schlag - Martin - 15.12.2019

(15.12.2019, 17:53)Klartexter schrieb:  Art 16 

(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden.

Da gibt es rein gar nichts dran zu deuteln! Denn bisher gibt es auch kein Gesetz, welches hier eine Ausnahme erlaubt. Was Du hier treibst ist übelste Desinformation und Hetze. Martin und Du - ihr ruft nach einem starken Führerstaat, nicht wörtlich, aber sinngemäß. Sei froh, dass es den zum Glück nicht gibt, denn für Dich und Deine "Aggregatzustände" würde das nichts Gutes für Dich bedeuten!

Ich dachte da eher an eine wehrhafte Demokratie. Wenn es über 60 Straftaten wie im Fall "Mehmet" braucht, um solche Gestalten loszuwerden, darf das wie eine Einladung an alle Täter gewertet werden.

Martin


RE: Zweifel an tödlichem Schlag - leopold - 15.12.2019

(15.12.2019, 17:59)Martin schrieb:  Sie meinen hier das wiederholen zu können, was Sie im Blick bereits erfolgreich zerstört haben? Irrtum.

Martin

Sie graben sich Ihre Grube schon selbst, mein Freund. Yes Im Blick hätten Sie keine Woche überlebt, vor dem Aushilfsadmin hier sind Sie geflohen und langsam müssen Sie erkennen, dass auch Klartexters Nachsicht mit Ihnen klare Grenzen hat.
Ihre politischen Ansichten sind in diesem Land glücklicherweise in der klaren Minderheit. Wir Demokraten  arbeiten daran, dass das so bleibt.